Kreuzungen werden zum Nadelöhr: Feuerwehr und Rettungskräfte sind beim Manövrieren darauf angewiesen, dass fünf Meter vor und hinter der Kreuzung niemand parkt.Foto: WR/Bahlo Kreuzungen werden zum Nadelöhr: Feuerwehr und Rettungskräfte sind beim Manövrieren darauf angewiesen, dass fünf Meter vor und hinter der Kreuzung niemand parkt. Foto: WR/Bahlo
Parksünder

Parken an einer Kreuzung: Fünf Meter retten Leben

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Die Straßenverkehrsordnung regelt es ganz klar: Fünf Meter vor und hinter einer Kreuzung oder Einmündung darf nicht geparkt werden. Dieser Regel gegenüber steht jedoch der Parkplatzmangel in vielen Bremer Stadtteilen.

Auf der Suche nach einem freien Stellplatz drehen viele Autofahrer eine Runde nach der anderen. Schließlich wird das Auto doch an der nächsten Straßenecke abgestellt. Ein allabendliches Szenario in vielen Bremer Stadtteilen.

Doch das Verbot, fünf Meter vor und hinter einer Kreuzung oder Einmündung zu parken, hat neben der freien Sicht für Abbiegende einen noch größeren Sinn: Rettungskräfte und Feuerwehr sollen schnellstmöglich auch in kleinen Straßen zum Einsatzort gelangen.

Löschzug auch schon stecken geblieben

Auch das kam in Bremen schon vor: Ein Löschzug steckte im Steintorviertel fest, wie Feuerwehrsprecher Michael Richartz berichtet. Der Einsatzleiter lief die letzten Meter zu Fuß und begab sich in Lebensgefahr, als er ohne Atemschutz und die Hilfe seiner Kollegen zwei Kinder aus einem brennenden Haus rettete.

In unregelmäßigen Abständen fährt die Feuerwehr Straßen in Bremen ab. Dabei zeigen sich besondere Problemschwerpunkte im Flüsseviertel, in Findorff sowie im Steintor.

Fehlende legale Stellplätze

„Wir schaffen uns im Einsatzfall unseren Weg und scheuen auch die Beschädigung von Autos nicht. Wenn es gar nicht anders geht, werden die Autos auf Schaufeln gestellt und zur Seite geschoben“, sagt Richartz. Abschleppen lassen ist für die Feuerwehr keine Alternative, denn das würde zu lange dauern.

Wer parkt und ein Rettungsfahrzeug behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 65 Euro und einem Punkt geahndet wird. So mancher auf Parkplatzsuche nimmt dies angesichts fehlender legaler Stellplätze in Kauf.

Anzeigen darf jeder

Grundsätzlich darf auch jeder einen Falschparker anzeigen. Aber: „Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet, da der Anzeigende dann nicht als Zeuge zur Verfügung steht“, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts.

Ab April sind tagsüber 31 Parkraum­überwacher in Bremen unterwegs, in den Abendstunden setzt man beim Innenressort auch auf die Mithilfe der Polizei.

Zusätzliche Schilder kosten Geld

Vielleicht erinnert sich aber auch nicht jeder Autofahrer an die Fünf-Meter-Regel. Zusätzliche Beschilderungen oder Markierungen könnten laut Innenressort hilfreich sein – allerdings seien diese dort, wo ein gesetzliches Verbot besteht, nicht zulässig.

Hinzu kommen unnötige Kosten, wie Martin Stellmann vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV) erklärt: „Wir beschildern und verpollern immer mehr. Aber auch immer mehr Poller werden entwendet. Solche Maßnahmen sind kosten- und pflegeintensiv und nicht zu rechtfertigen, wenn eine ganz klare Regel besteht.“

Poller und Baumnasen können zudem nicht zur Seite geschoben werden, wie Richartz zu bedenken gibt.

Innensenator appelliert

„In einem Notfall kommt es auf jede Minute an. Wenn sich Retter aber erst mühsam durch enge Straßen manövrieren müssen, um zum Einsatzort zu gelangen, kann ein falsch abgestelltes Fahrzeug Leben gefährden. Dies sollte sich jeder klar machen, der seinen Wagen an der falschen Stelle abstellt, nur weil er sich eine weitere Parkplatzsuche ersparen will“, appelliert auch Innensenator Ulrich Mäurer.

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