Symbolfoto Einsatzfahrt Polizei. Die Polizei konnte das Einbrecher-Duo in Tatortnähe stellen. Foto: WR
Burglesum

Zeugenhinweise: Polizei stellt Einbrecher-Duo

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Dank zwei Zeugen hat die Polizei ein Einbrecher-Pärchen am Burgdammer Ring gestellt: Das Verhalten eines Pärchens kam zwei Zeugen komisch vor. Als sie auch noch Hebelspuren entdeckten, riefen sie die Polizei.

Einem Ehepaar ist am Samstagnachmittag gegen 16.30 Uhr ein Paar am Burgdammer Ring aufgefallen, das sich verdächtig verhielt. Die Frau sah auf dem Gehweg stehend nach allen Seiten, ihr Begleiter war an der Haustür eines Mehrfamilienhauses beschäftigt.

Das Ehepaar bemerkte, dass die beiden kurze Zeit später in gleicher Art und Weise bei einem benachbarten Haus vorgingen. Der Zeuge sprach schließlich die Frau an und fragte, ob er ihr helfen könne. Die Frau erwiderte, dass sie mit ihrem Begleiter lediglich die Adresse eines Freundes suchen würden.

Das Duo entfernte sich zu Fuß in Richtung Burgdammer Kirchweg. Nachdem die Zeugen Hebelspuren an der Haustür feststellten, riefen sie sofort die Polizei. Die Beamten konnten das Einbrecher-Duo in Tatortnähe stellen.

Strafanzeige wegen versuchten Einbruchdiebstahls

Es handelte sich um einen 20 Jahre alten Mann aus Gröpelingen und seine 18 Jahre alte Begleiterin. Der 20-Jährige führte einen Rucksack mit sich, in dem die Polizisten diverse Werkzeuge fanden.

Zur Sachverhaltsklärung wurden beide Personen an einer Polizeiwache vorgeführt. Der Rucksack und das Werkzeug wurden als Beweismittel behandelt und zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt. Gegen die beiden wurde eine Strafanzeige wegen versuchten Einbruchdiebstahls geschrieben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie wieder entlassen.

Die Polizei betont in diesem Zusammenhang wie wichtig es ist, dass Zeugen verdächtige Personen in ihrer Nachbarschaft der Polizei sofort melden. In diesem Fall wurde der kostenlose Notruf von den Zeugen umgehend gewählt. Daher konnten die eintreffenden Beamten – auch dank der guten Personenbeschreibung und der Angabe der Fluchtrichtung – die flüchtigen Täter noch in der Nähe des Tatortes antreffen.

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