Marty McFly in der Lightversion: das Hoverboard. Foto: Signa Iduna
Verbot

Hoverboarden – Leider gar nicht wie Marty McFly

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Hoverboards sind der neueste Trend unter den Fortbewegungsmitteln. Im Verkehr sind sie tabu. Laut Polizei sind aber trotzdem immer mehr Bremer mit dem verbotenen Gefährt unterwegs – und das kann richtig teuer werden.

Auf einem Hoverboard lässig durch die Gegend schweben wie Marty McFly in „Zurück in die Zukunft“ – wer fände das nicht cool?

So weit ist die Technik aber leider noch nicht. Weit genug immerhin, um etwas mit dem Namen Hoverboard auf den Markt zu bringen. Allerdings schweben die Teile nicht, sie flitzen – und das ist das Problem.

Schneller als sechs Stundenkilometer

Denn im Gegensatz zu Inline-Skatern oder Skateboard-Fahrern, die Gehwege nutzen dürfen, erreichen die motorisierten „Rollbretter“ eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern.

Damit, so die Polizei, seien sie als Kraftfahrzeuge einzustufen, die der Zulassungs-, Steuer- und Versicherungspflicht unterliegen und für die man eine Fahrerlaubnis der Klasse B braucht.

„Aufgrund der fehlenden oder nicht zulässigen lichttechnischen Einrichtungen, der fehlenden Bremse und der Einrichtungen für Schallzeichen, entsprechen die ‘Hoverboards‘ nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“, erklärt Polizei-Pressesprecherin Franka Haedke.

Anders gesagt: Man hört und sieht sie nicht, deshalb können sie keine Zulassung erhalten.

Im öffentlichen Raum verboten

„Eine Schädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann nicht ausgeschlossen werden.“ Aus diesen Gründen sei die Nutzung im öffentlichen Raum verboten. Lediglich auf abgeschlossenem Privatgelände sei das Fahren damit erlaubt, heißt es beim ADAC.

Trotzdem würden immer mehr Bremer diese Geräte auch im Straßenverkehr nutzen. „Die Boards sind neu und sehr beliebt, vor allem bei jungen Menschen, die gern neue Trends ausprobieren“, berichtet Haedke.

Zudem würden die Hoverboarder das Verbot nicht unbedingt ernst nehmen, wohl auch deshalb, weil ihnen die Konsequenzen gar nicht richtig bewusst seien. Im harmlosesten Fall müssten die Fahrer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.

Keinerlei Versicherungsschutz

„Wenn man damit in einen Unfall gerät oder diesen sogar verschuldet, droht eine Strafanzeige, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis“, so Haedke.

Auch versicherungstechnisch würde man ein großes Risiko eingehen, wie Stefan Ziegler, Sprecher Öffentliche Versicherung Bremen (ÖVB), erklärt, denn: „Im Schadensfall greift keinerlei Versicherungsschutz. Der Betroffene muss für sämtliche Schäden allein aufkommen – und je nach Höhe der Forderungen kann das ziemlich teuer werden“, so Ziegler.

Noch hielten sich diese Fälle in Grenzen, bei zunehmender Beliebtheit der Hoverboards könne sich das aber schnell ändern, fürchtet Ziegler.

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