Die Nordwestbahn unterwegs, hier im Bahnhof Oldenburg. Foto: hirohabibi Am Freitag wurde ein Rentner am Hauptbahnhof von einer Bahn mitgeschleift und tödlich verletzt. Foto: hirohabib
Bremen

Verstorbener Rollstuhlfahrer: kein Fremdverschulden

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Ein tödlicher Unfall ereignete sich am Freitag im Bremer Hauptbahnhof: Ein 86-jähriger Rollstuhlfahrer wurde von einer abfahrenden Bahn mitgeschleift – zwei Tage später starb er. Nun sind die Hintergründe bekannt.

Als eine „Verkettung tragischer Umstände“ beschreibt die Polizei Bremen den Vorfall am Freitag im Hauptbahnhof, als ein Rentner mit seinem elektrischen Rollstuhl zwischen einer abfahrenden Bahn und dem Gleis stecken blieb – und tödlich verletzt wurde.

Auswertungen der Videoaufnahmen ergaben kein Fremdverschulden, weder vom Zugpersonal, noch von den wartenden Bahnreisenden. Die Ermittler haben nun den Ablauf des Vorfalls bekannt gegeben. 

Freitag, 14.10 Uhr: Der 86-Jährige fährt mit seinem Elektro-Scooter auf den Bahnsteig 2. Die Nordwestbahn Richtung Nordenham steht schon zur Abfahrt bereit. Die Türen sind geschlossen. Vorschriftsgemäß überprüft der Zugführer mit einem Blick aus dem Fenster die Eingangsbereiche der Bahn.

Erst danach fährt der Rollstuhlfahrer zur Tür, als er feststellte, dass es sich um die richtige Bahn handelte. Schnell fährt der Rentner noch an die hinterste Tür der bereits abfahrenden Bahn. Bei dem Versuch den Knopf zu drücken, gerät er mit zwei Rädern zwischen die Bahn und Gleiskante. 

Aufgrund des Drucks wird der Rollstuhl gegen die Bahn gepresst: Der Rentner wird 30 Meter mitgerissen, in der Not hält er sich mit den Händen zwischen Tür und Türspalt fest – bis sein Rollstuhl irgendwann ausschert.

Schwer verletzt blieb der Mann auf dem Bahnsteig liegen. Er erlag im Krankenhaus am Samstag seinen Verletzungen. Die Polizei stellt fest: „Das Zugpersonal konnte den Unfall am Ende der Bahn nicht bemerken.“ Auch wartenden Reisenden konnten nicht eingreifen – zu schnell geschah alles.

„Folglich ist von einer Verkettung tragischer Umstände auszugehen, wobei keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ermittelt werden konnten“, so das Ermittlungsergebnis der Polizei. 

 

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