Grillen auf öffentlichen Plätzen ist erlaubt, aber nicht ­bedingungslos. Foto: Pixabay Grillen auf öffentlichen Plätzen ist erlaubt, aber nicht ­bedingungslos. Foto: Pixabay
Grillhinweise

Brutzeln in Bremen: Darauf sollte man achten

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Das warme Wetter lockt ­momentan viele Brutzel-Profis und -Laien ins Freie. Das Grillen ist auch fast überall erlaubt. Doch gewisse Regeln sollten die Freunde gerösteter Speisen unbedingt beachten.

„In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie im Wald ist Grillen aus Gründen des Naturschutzes verboten“, heißt es bei der Umweltbehörde. Sofern keine anderen Nutzer gefährdet, geschädigt, in ihrer Erholungssuche beeinträchtigt, die Grünanlagen oder ihre Bestandteile sowie Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt würden, sei in einigen Bremer Parks und Grünanlagen das Grillen aber grundsätzlich erlaubt, wie etwa am Stadtwaldsee oder am Werdersee.

Doch was an einigen Orten erlaubt ist, gilt nicht gleichzeitig für alle anderen: Im Bürgerpark, im Rhododendronpark Bremen sowie im Park Links der Weser ist das Grillen grundsätzlich untersagt. Und dort, wo es erlaubt ist, sollten auch Regeln beachtet werden. 

„Beim Grillen sollte man vor allem auch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Auf Freiflächen und den öffentlichen Grünanlagen hat man die Möglichkeit zu grillen, wenn ausreichender Abstand zu Gehölz- und Staudenflächen besteht und Schilder nichts Gegenteiliges besagen“, so Gudrun Eiden von der Umweltbehörde. Darauf sollten die Brutzler vor allem am Werdersee achten.

Am Wedersee kann an mehreren Orten gebrutzelt werden

Seit 2011 ist das Grillen dort nur noch an fest eingerichteten Grillplätzen oder auf der örtlich ausgeschilderten Grillwiese zeitlich beschränkt erlaubt. Generell empfiehlt die Behörde das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen. Neben denen am Werdersee gibt es die auch am Stadtwaldsee, am Sodenmattsee sowie im Rablinghauser Weseruferpark.

Damit das Grillen dann auch gefahr- und problemlos über die Bühne gehen kann, rät die Feuerwehr: „Vermeiden Sie Rauchentwicklung, löschen Sie die heiße Kohle vor der Entsorgung und grillen Sie nicht zu nah an trockenen Pflanzen und Bäumen.“

Einweggrills können gefährlich werden

Außerdem sollte idealerweise ein möglichst stabiler Grill, bei dem die Schale an drei oder vier standfesten Beine befestigt ist, verwendet werden, erklärt Michael Richartz, Sprecher der Feuerwehr Bremen. „Auf keinen Fall sollten Einweggrills benutzt werden, die direkt auf dem Rasen liegen, diesen zerstören oder ihn sogar in Brand setzen können“, warnt Richartz.

In diesen Fällen müssten dann nämlich auch die Rettungskräfte zum Einsatz: „Die Feuerwehr ist zum Beispiel schon gerufen worden, weil Grasflächen in Brand geraten sind und heiße Grillkohle-Müllbehälter in Brand gesetzt haben“, berichtet Richartz.

Und es kann auch Menschen treffen: Ein Abtransport mit starken Verbrennungen ins Krankenhaus sei für einen Bremer die Folge unsachgemäßen Gebrauchs von Brennspiritus gewesen. Was zudem beim Grillen auf öffentlichen Plätzen beachtet werden sollte: Im Anschluss den Platz sauber hinterlassen, Müll und Pfandflaschen wieder mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen, sind sich Umweltbehörde und Feuerwehr einig.

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