Der Museumshaven Vegesack beheimatet viele Traditionsschiffe. Sie sind Kernpunkt der Sicherheitsverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Foto: Harm Der Museumshaven Vegesack beheimatet viele Traditionsschiffe. Sie sind Kernpunkt der Sicherheitsverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Foto: Harm
Sicherheit

Leichtes Aufatmen für Traditionsschiffer

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Das Bundesverkehrsministerium hat 2016 einen Entwurf für eine Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe vorgelegt. Diese rief viel Kritik hervor. Nun lenkt das Ministerium ein und will über machbare Lösungen beraten.

Der Weserkahn „Franzius“ ist eines, genau wie der Segellogger „BV2 Vegesack“ – Traditionsschiffe wie diesen kommt seit dem vergangenen Jahr besondere Aufmerksamheit zu. Das Bundesverkehrsministerium hat 2016 den Entwurf einer neuen Sicherheitsverordnung für die Traditionsschifffahrt vorgelegt.

Mit dieser möchte das Ministerium höhere Bau, Ausrüstungs- und Sicherheitsanforderungen für Traditionsschiffe durchsetzen. Ziel ist es, die Schifffahrt insgesamt sicherer zu machen. Die Verordnung setzt die Vorschriften für die Traditionsschifffahrt in vielen Bereichen mit denen der Berufsschifffahrt gleich.

Kritisiert wurde der Entwurf von Betreibern, Verbänden und auch Politikern, insbesondere im norddeutschen Raum. Der Vorwurf: Viele Betreiber von Traditionsschiffen, die meist ehrenamtlich tätig sind, können die geforderten Maßnahmen nicht leisten und finanziell umsetzen. „Es bedeuetet das Aus“ – so die einhellige Meinung.

Verkehrsministerium will sich mit Verbänden beraten

Die norddeutschen Länder haben daher in einer Petition gefordert, dass die Traditionsschifffahrt erhalten bleiben und gemeinsam mit Vertretern der Betreiber nach machbaren Lösungen gesucht werden muss – und das mit Erfolg. Das Bundesverkehrsministerium hat nun bekanntgegeben, dass die Verordnung erst 2018 in Kraft treten soll und damit einen kleinen Aufschub gegeben, heißt es vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

Zudem soll gemeinsam mit Traditionsschiffern und Verbänden über mögliche Zusatzregelungen beraten werden, um die Zukunft der Traditionsschifffahrt zu gewährleisten und dabei zugleich für Sicherheit zu sorgen. „Endlich hat das Bundesverkehrsministerium eingelenkt. Das ist der richtige Weg“, sagt Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

„Es ist ein leichtes Aufatmen, aber kein Grund zur Begeisterung“, sagt Thomas Rutka, 1. Vorsitzender des Vereins Maritime Tradition Vegesack Nautilus. Er ist enttäuscht über das Vorgehen von Enak Ferlemann, Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister. „Es ist schwierig mit logischen und praktischen Argumenten an die Politik heranzutreten.“

Fortbildungen für Ehrenamtliche thematisieren

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer äußert sich ähnlich: „Der Aufschub ist für die Traditionsschiffer eine kleine Verschnaufpause in stürmischer Zeit. Der drohende Untergang der Traditionsschifffahrt ist damit aber längst noch nicht abgewendet.“

Die finanzielle Unterstützung für sicherheitsrelevante Umbauten sei nur ein Teilaspekt der Probleme, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Staatssekretär Ferlemann (CDU) überhaupt erst geschaffen haben, so Schaefer weiter. Die deutlich höheren Anforderungen an die ehrenamtlichen Crews seien nicht vom Tisch.

Schaefer fordert, auch die in dem Entwurf vorgesehenen Fortbildungen beim Runden Tisch mit den Traditionsschiffbetreibern zu thematisieren. Traditionsschiffe gehören in Vegesack, an der Schlachte und in Bremerhaven zum maritimen Stadtbild, heißt es in einer Mitteilung der Grünen.

Wie geht es für die Traditionsschifffahrt weiter?

Die Frage ist nun: Wie können die machbaren Lösungen aussehen und was fordern Verbände und Betreiber? Rolf Noll ist Vorsitzender des Vereins Kutter- und Museumshaven Vegesack. Er kritisiert die in dem Entwurf vorgelegte Defintion darüber, was ein Traditionsschiff ausmacht. Die Begriffserklärung schließe viele bestehende Traditionsschiffe aus, kritisiert Noll.

Er plädiert dafür, die Einordnung von Sachverständigen des Schifffahrtsmuseums in Bremerhaven vornehmen zu lassen und nicht von der Berufsgenossenschaft Verkehr, die von der Berufsschifffahrt finanziert werde.

Fahrgastschifffahrt nicht mit Traditionsschifffahrt zu vergleichen

Noll kritisiert zudem die vermehrten Kosten, die auf Betreiber und Vereine zukommen. So wird in der Verordnung unter anderem gefordert, dass Verantwortliche, die auf den Schiffen arbeiten, regelmäßig eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen müssen. Laut Noll belaufen sich die Kosten auf 90 Euro pro Person und pro Untersuchung. „Wir wissen jetzt schon nicht, wie wir die Schiffe unterhalten sollen und dann kommen noch diese Kosten dazu“, moniert Noll.

Ein ganz wesentlicher Kritikpunkt: „Die Fahrgastschifffahrt kann nicht mit der Traditionsschifffahrt verglichen werden.“ So würden Passagiere eines Traditionsschiffes eingewiesen und bereits ab Windstärke 4 eine Weste bekommen, bei mehr Wind auch einen Livebelt, sagt Noll. „Auf Fahrgastschiffen heißt es erst bei höheren Windstärken, man könne mal unter Deck gehen.“

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