Landeswahlleiter Jürgen Wayand mit Musterstimmzetteln für die Bundestagswahl am 24. September und den gleichzeitig stattfindenden Volksentscheid. Foto: Lürssen
Bundestagswahl

Post für rund 484.000 Wahlberechtigte in Bremen

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Für Bremens Landeswahlleiter Jürgen Wayand hat die heiße Phase der Vorbereitungen für den 24. September begonnen. Dann steht im kleinsten Bundesland nicht nur die Bundestagswahl an, sondern auch noch ein Volksentscheid.

Bis zum 21. August 2017 sollen alle Wahlberechtigten in Bremen und Bremerhaven Post vom Landeswahlleiter bekommen. Inhalt: Einerseits eine Benachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September, andererseits eine Information über den Volksentscheid zur Verlängerung der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft von vier auf fünf Jahre.

Rund 10.000 16- und 17-jährige Einwohner des Zwei-Städte-Staates erhalten nur die Einladung zum Volksentscheid. Grund: An der Bundestagswahl darf man erst ab 18 Jahren teilnehmen, an Bürgerschaftswahlen jedoch bereits ab 16.

Mit Eintreffen am Dienstag zu rechnen

Da es bei dem Volksentscheid um eine Änderung der Bremer Landesverfassung geht, gelten folglich die gleichen Regeln wie bei einer Bürgerschaftswahl.“Die heiße Phase hat begonnen“, sagte Wayand am Montag.

Der Landeswahlleiter und seine Mitarbeiter hatten am Sonnabend das Wählerverzeichnis erstellt und die Daten an einen Dienstleister übermittelt, der nun die Benachrichtigungsbriefe verschickt. Am Dienstag sei mit dem Eintreffen der ersten Briefe zu rechnen, erklärte er.

Keine Wahlbenachrichtigung? Wahlamt anrufen

Wer die Post nicht sofort im Kasten hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Aufgrund der Vielzahl der Schreiben werde es bis zum 19. August dauern, ehe alle Briefe verschickt seien, so Wayand.

Wer bis zum 21. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er in Bremen wahlberechtigigt ist, der sollte sich im Wahlamt unter der Rufnummer 361-8 88 88 melden. Dort wird dann kontrolliert, ob die betreffende Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Personalausweis nicht vergessen

Nur wer dort vermerkt ist, darf am 24. September auch tatsächlich wählen. Das Benachrichtigungsschreiben allein genügt hingegen nicht. „Das ist kein amtliches Dokument“, begründet Wayand. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen dürften die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses verlangen.

Umgekehrt geht’s auch ohne: Wer die Benachrichtigung verliert oder vergisst und dennoch mit seinem Personalausweis den Weg ins richtige Wahllokal finde, bekommt dort trotzdem die Stimmzettel ausgehändigt.

Wer schon weiß, dass er am Wahltag verhindert sein wird, der kann bereits ab 21. August Briefwahlunterlagen beantragen. Die bekommt man im Wahlamt (An der Weide 14-16). Ein Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Weitere Informationen: www.wahlen.bremen.de

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