Der Bremer Segler „Franzius“ kann auf mehrtägigen Törns 16 Gäste mitnehmen, bei Tagesfahrten dürfen sogar 30 Passagiere an Bord. Foto: Schlie Der Bremer Segler „Franzius“ kann auf mehrtägigen Törns 16 Gäste mitnehmen, bei Tagesfahrten dürfen sogar 30 Passagiere an Bord. Foto: WR
Neue Vorschriften

Traditionsschiffe: Rettung für Windjammer

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Die Bundesregierung will die Vorschriften für die Traditionsschiffe verschärfen. Die Eigner sind empört. Bleibt Berlin hart, müssen einige wohl aufgeben. Doch nun keimt Hoffnung auf.

Sie schmücken Bremens Maritime Woche ebenso wie die Rostocker Hanse Sail und die Kieler Woche: Windjammer, Dampf- und Motorschiffe aus vergangenen Jahrhunderten.

110 Traditionsschiffe gibt es noch in Norddeutschland, viele bieten Freizeitfahrten für Passagiere an.

Änderung der Richtlinien

In Bremen besitzen drei solcher Schiffe eine Zulassung: „Franzius“, „BV2“ und „Verandering“.

Noch dürfen die Traditionsschiffe mit einem Sonderstatus fahren. Doch die EU-Kommission ändert die Richtlinie für Fahrgastschiffe. Setzt die Bundesregierung die Vorschrift in deutsches Recht um, entfällt für viele der Sonderstatus.

Die Tradionsschiffer unterliegen dann meist denselben Bedingungen wie die Berufsschiffer.

Nachrüsten der Sicherheitssysteme

Teures Nachrüsten der Sicherheitssysteme wäre ebenso erforderlich wie eine intensivere Schulung des Personals. Lenke die Bundesregierung nicht ein, müssten viele Traditionsschiffer aufgeben, warnt der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe GSHW.

Nun zeichnet sich ein Einlenken ab. Ministerium und Dachverband treffen sich am 20. November, um eine Lösung zu finden.

Im Gespräch ist ein Fonds, den die Bundesregierung einrichtet. Mit dem Geld soll der Umbau der Schiffe bezuschusst werden.

Neue Vorschriften sollen im Januar in Kraft treten

Dem Vernehmen nach sind bisher 10 bis 20 Millionen Euro dafür vorgesehen. Außerdem sollen einige Vorschriften gelockert werden. Unklar ist allerdings, ob die neue Bundesregierung daran anknüpfen will.

Ursprünglich sollten die neuen Vorschriften schon am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dann wurde der 1. Juli 2017 angepeilt. Nun sollen sie – in welcher Form auch immer –vom 1. Januar 2018 an gelten.

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