05_NOR_Ping_3sp. Foto: Pexels Wer von einer unbekannten Nummer aus dem Ausland angerufen wird, sollte vorsichtig sein und nicht zurückrufen. Foto: Pexels
Ratgeber

Betrugsmasche: Wenn das Handy einmal klingelt

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Eine fremde Nummer ruft an, es klingt einmal und man hat kaum eine Chance ranzugehen. Das ist auch gar nicht gewollt: Denn erst ein Rückruf bringt den Menschen hinter den sogenannten Ping-Anrufen Geld ein.

„Das tragische ist, bei jeder Nummer muss der Angerufene genau hinsehen“, sagt Annabel Oelmann vom Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Meist beginnen diese Rufnummern mit einer Auslandsvorwahl, also zum Beispiel 0021 oder +21.

„Habe ich aber Verwandte in Mönchengladbach, ist deren Rufnummer täuschend ähnlich und beginnt mit 02161“, sagt Oelmann. Verbraucher, die die zweite Null oder das +-Zeichen übersehen, können so schnell in die Rückruffalle tappen.

Handys als auch Festnetz betroffen

Doch was passiert bei einem Rückruf? „Verbraucher berichten uns von langen Bandansagen, Werbeansagen oder Warteschleifen. Bis zur nächsten Telefonrechnung passiert erst einmal nichts“, sagt Oelmann.

Auf der tauchen dann aber höhere Beträge mit 3 Euro/Minute auf, die je nach Länge des Gespräches abgerechnet werden. Von der Masche sind sowohl Handys als auch Festnetzanschlüsse betroffen.

„Spielen mit der Neugier des Menschen“

Die Verbraucherzentrale hat jüngst insbesondere Nummern aus Tunesien (+216), Burundi (+257), Marokko (+212), Benin (+229) und Seychellen (+248) registriert. Bei der Bundesnetzagentur zeichne sich aktuell zudem ein Schwerpunkt mit Rufnummern aus Guinea (+224) ab, sagt Sprecherin Carolin Bongartz.

„Die Menschen hinter den Anrufen spielen mit der Neugier des Menschen“, sagt Gundmar Köster, Polizeisprecher der Abteilung Nord/West. Viel tun könne man dagegen nicht. Die Anrufe würden meist mit einem Computer maschinell generiert.

Regelmäßige Maßnahmen gegen den Missbrauch

„Es ist schwierig an die Urheber ranzukommen“, sagt Köster. Der beste Schutz sei, nicht zurückzurufen, wenn die Nummer nicht bekannt ist. Die Bundesnetzagentur ergreift zudem regelmäßig Maßnahmen wegen des Missbrauchs und erlässt Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote zu entsprechenden Rufnummern.

Das bedeutet, dass den betroffenen Verbrauchern die Kosten, die für Verbindungen zu diesen Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. „Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung: die Forderungen dürfen dann nicht mehr eingetrieben werden“, sagt Bongartz.

Bei welchen Nummern dies bereits erfolgt ist, kann online unter bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste eingesehen werden. Unter bundesnetzagentur.de/PingAnruf können Verbraucher Ping-Nummern bei der Bundesnetzagentur melden.

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