Zuschüsse für Übungsleiterentgelte sind für Sportvereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Die bisherige Vergaberichtlinie besitzt allerdings einige Tücken. Foto: Schlie
Übungsleiterzuschuss

Bremer Vereine mussten 90.000 Euro zurückzahlen

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Mit Freude haben die Sportvereine in Bremen die angekün­digte Erhöhung der Übungsleiterzuschüsse registriert. Doch darüber, wie das Geld künftig verteilt werden soll, herrscht Uneinigkeit in der Sportfamilie.

Statt 1,1 Millionen soll Bremen in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 1,225 Millionen Euro für die Bezuschussung der Übungsleiterstunden zur Verfügung stellen. Das sieht ein Änderungsantrag der Regierungskoalition aus SPD und Grünen zum Doppelhaushalt vor.

„Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass sich Sportsenatorin Anja Stahmann dafür eingesetzt hat“, sagt Andreas Vroom, Präsident des Landessportbundes (LSB) Bremen. „Die Übungsleiterzuschüsse sind seit rund 20 Jahren nicht mehr erhöht worden“, fügt er hinzu.

Neue Richtlinie in Arbeit

Doch nach welchen Kriterien das Geld künftig beantragt und ausgezahlt werden soll, ist noch nicht klar. Die Sportdeputation tagt am 28. November. Dann will das Sportamt eine neue Richtlinie vorstellen.

Problem bisher: Werden von den Vereinen insgesamt mehr Stunden beantragt, als Mittel zur Verfügung stehen, sinkt der Zuschuss proportional für alle. Statt der angestrebten 3 Euro pro Stunde zahlte das Sportamt laut Vroom in den vergangenen Jahren oft nur Beträge zwischen 2,50 und 2,60 Euro als Vorschuss aus.

LSB wünsch sich Bürokratieabbau

Der LSB wünscht sich im Namen der Vereine einerseits weniger Bürokratie und andererseits eine Regelung, die verhindert, dass dem Sport Geld verloren geht, wenn einzelne Vereine weniger Übungsleiterstunden belegen können, als sie mehr als ein Jahr zuvor beantragt haben. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Trainer es verpassen, ihre Lizenzen rechtzeitig zu verlängern, wenn sie wegen Krankheit ausfallen oder sich eine Gruppe auflöst.

Allein für 2016 mussten die Sportklubs in diesem Jahr rund 90.000 Euro zurückzahlen. „Eine nachträgliche Verteilung auf die anderen Vereine ist haushaltsrechtlich nicht möglich“, erklärt Bernd Schneider, Sprecher der Sportsenatorin. Im Klartext: Wenn sich einzelne Vorstände bei der Planung verkalkulieren, werden am Ende alle Klubs dafür bestraft.

Kein Anreiz für vorsichtige Kalkulation

Andererseits lohnt es sich nach dem bisherigen System auch nicht, besonders vorsichtig zu kalkulieren. Ganz im Gegenteil: Kann ein Verein am Jahresende mehr Stunden durch lizensierte Übungsleiter nachweisen, als er im Voraus beantragt hat, bekommt er deshalb nicht mehr Geld.

Derzeit habe die Finanzsenatorin die Hand auf den 90.000 Euro, so Schneider. „Es muss aber trotzdem nicht weg sein. Es kann sein, dass es insgesamt der Sportförderung gegeben wird“, sagt er.

Innerhalb des LSB wird bereits seit 2014 über einen Vorschlag für ein neues Modell zur Zuweisung der Zuschüsse diskutiert. Allerdings sind die Interessen von großen und kleinen Vereinen so unterschiedlich, dass sich der Sportverband im September außerstande sah, bei einer Anhörung eine einheitliche Stellungnahme abzugeben.

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