Auch Paketwagen haben keine Sonderrechte und dürfen Geh- und Radwege nicht befahren, wie es auf unserem Foto gerade ein DHL-Fahrer im Bereich der Ladenpassage an der Bahnhofstraße tut.Foto: Möller Auch Paketwagen haben keine Sonderrechte und dürfen Geh- und Radwege nicht befahren, wie es auf unserem Foto gerade ein DHL-Fahrer im Bereich der Ladenpassage an der Bahnhofstraße tut. Foto: Möller
Keine Sonderrechte

Paketzusteller häufig als Verkehrsrüpel unterwegs

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Sie versperren mit eingeschaltetem Warnblinklicht eine Fahrspur, sie blockieren Rad- und Gehwege oder fahren durch die Fußgängerzone. Wer denkt, Paketzusteller würden dabei über Sonderrechte verfügen, irrt.

„Das ist reine Rücksichtslosigkeit“, schimpft Fahrlehrer Klaus Siems. „Nicht nur parkende Paketwagen, auch die Lieferfahrzeuge für die Apotheke ballern hier vorbei“, sagt der Betreiber vom „Scharmbecker Grill-Imbiss“, Matthias Rüdrich. Besonders brisant ist die Verkehrslage im Bereich von Am Klosterkamp, Bahnhofstraße und Pappstraße sowieso schon. Weil dort Radfahrer zu Schaden gekommen sind, gibt es eine neue Absperrung auf der Seite der Kreissparkasse.

Aber es fehlt wohl noch ein Poller auf der gegenüberliegenden Straßenecke. Zuständig wäre dafür ein Rathausmitarbeiter der Verkehrsabteilung. Ob der die Angelegenheit noch vor seiner Pensionierung zu regeln vermag, bezweifelt ein von unserer Redaktion Befragter, der lieber nicht genannt werden möchte.
Immer wieder kommt es vor, dass Zulieferer des Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße statt über den Rewe-Parkplatz den Kreisverkehr auf Höhe des Klosterkampes verlassen, um die Reinigung oder die Apotheke anzusteuern. Dabei fahren sie munter über die Radspur zum Gehweg und versperren dann den schwächsten Verkehrsteilnehmern ihren Raum und die Sicht auf sie.

„Wir dürfen das“ ist ein Irrglaube

„Wir dürfen das“, antwortete ein Paketzusteller auf Nachfrage unserer Redaktion. „Nein, natürlich dürfen die das nicht“, lautet hingegen die klare Aussage von Postsprecherin Maike Wintjen. Beim Unternehmen DHL weiß man, dass es keine „Sonderrechte“ gibt und geht davon aus, dass sich seine Fahrer jeweils an alle Verkehrsregeln halten.

Polizeisprecher Helge Cassens ergänzt, dass das Befahren des Rad- und Fußweges für alle verboten bleibt, wer dort parke, auch ein Anliefererfahrzeug, müsse mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen. Die Strafe könne höher ausfallen, „wenn Sachverhalte wie Behinderung oder Gefährdung hinzukommen“.

Stadt geht gegen alle Falschparker vor

Die Stadt gehe gegen alle Falschparker vor, unterstreicht Ordnungsamtsleiter Volker Pfeil. „Wir können nicht überall zur gleichen Zeit kontrollieren, würden aber auch Hinweise aufnehmen“, so Pfeil.

Auch in der Fußgängerzone der Kreisstadt komme es häufig vor, dass Zusteller verkehrswidrig hineinführen. Und das, obwohl man schon sehr großzügig bei der Festlegung der erlaubten Zeiten für den Lieferverkehr verfahren wäre, ärgert sich Pfeil.

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