Finger weg von nicht geprüften Knallkörpern vom Schwarzmarkt. Diese können lebensgefährlich sein. Foto: WR Auch Bremer böllern gerne, jedoch sollten dabei einige Regeln beachtet werden. Foto: WR
Silvester-Etikette

Böllern in Bremen: Das sollten Sie beachten

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Wenn sich zum Jahresende die Straßen der Hansestadt wieder in ein Meer aus umherfliegenden Raketen und knallenden Böllern verwandeln, dann ist Silvester. Doch überall darf nicht geknallt werden, sonst droht Strafe.

Für viele Menschen gehört die Knallerei dazu, geschätzte 100 Millionen Euro geben die Deutschen für Feuerwerksartikel aller Art aus. Doch unbedacht sollten die Böller und Raketen nicht eingesetzt werden, wie die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen mitteilt.

So darf am 31. Dezember erst ab 18 Uhr losgezündet werden. Im neuen Jahr, am 1. Januar, gilt die Knall-Erlaubnis bis 1 Uhr. Hingegen komplett verboten sei das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalen. Auch dürfen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, keine pyrotechnischen Artikel abgebrannt werden. 

Knallverbot am Rathaus

Das Verbot gilt auch für das Hafengebiet und im Umkreis von 150 Metern von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen – so wie das Bremer Rathaus und den Bremer Roland. Dies schließt auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche „Unser Lieben Frauen“ mit ein. 

Besonders teuer kann ein Verstoß gegen das Abfeuer-Verbot für Raketen in Flughafennähe werden. Wer den Mindestabstand von 1,5 Kilometern nicht einhält und die Flughöhe der Rakete 100 Meter überschreitet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. 

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