In einem Schaufenster in Woltmershausen informiert eine Immobilienfirma, dass sie in dem Haus künftig Ferienwohnungen vermieten will. Foto: Schlie
Wohnraum

Das Gesetz, das den Leerstand mindern soll

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Die Wohnungspreise in Bremen steigen weiter und in ihrem Schlepptau die Mieten. Die Bremer SPD will die Zweckentfremdung von Wohnraum nun per Verordnung stoppen. Das Vorhaben stößt dabei auch auf Kritik.

Das Internetportal Immowelt.de beispielsweise prognostiziert aufgrund einer aktuellen Untersuchung für die Hansestadt bis 2020 einen durchschnittlichen Preisanstieg für Eigentumswohnungen um 22 Prozent.

Die Verknappung des Wohnraums ist Produkt mehrerer Faktoren. Zwei davon hat die SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft schon vor ein paar Monaten aufs Korn genommen und nun in einen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz gegossen. Einerseits sollen Leerstände verhindert und andererseits der Umwandlung von Wohnraum zu Beherbergungszwecken Einhalt geboten werden.

Eigentümer können belangt werden

„Ungenutzte, leerstehende oder zu Beherbergungszwecken genutzte Wohnungen auf der einen – zunehmender Wohnungsmangel auf der anderen Seite: Diesen Widerspruch können wir im öffentlichen Interesse nicht mehr hinnehmen und wollen mit dem Wohnraumschutzgesetz deshalb ein Instrument schaffen, um die Eigentümer dazu anzuhalten, ihre Wohnungen tatsächlich auch dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Immobilieneigentümer, die eine Wohnung ohne Grund länger als ein Jahr leerstehen lassen mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen soll erlaubnispflichtig werden. Gelegentliche Vermietungen (maximal vier pro Jahr) sollen aber gestattet bleiben.

Gezielter Kauf von Immobilien 

Thomas Schlüter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bremen, begrüßt den Vorstoß: „Wir sind sehr erfreut, dass unsere Appelle endlich gefruchtet haben“, sagt er. Dem Dehoga sind insbesondere Unterkünfte ein Dorn im Auge, die tage- oder wochenweise über das Internet vermietet werden. „Auch wenn in Bremen noch keine Zustände wie in Hamburg oder Berlin herrschen, heißt das nicht, dass man die Entwicklung nicht zu beachten braucht“, meint er.

Waren es anfangs Privatleute, die einzelne Zimmer oder Wohnungen kurzzeitig vermieteten, kaufen inzwischen Immobilienunternehmen gezielt Wohnungen und Häuser auf, um sie als Ferienwohnung anbieten zu können. Davon erhoffen sie sich höhere Erträge als bei Dauervermietung.

„Überdimensionierte Scheindebatte“

Kritik kommt dagegen beispielsweise vom Eigentümerverband Haus & Grund: „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, meint Ingmar Vergau. Wenn von mehr als 315.000 Wohnungen 300 zweckentfremdet würden, sei es lächerlich, dafür Verordnungen zu erlassen. Auch Repressionen bei längerfristigen Leerständen lehnt er ab. „Das geht in Richtung Planwirtschaft“, begründet er.

Auch die CDU lehnt das Gesetz ab. Die SPD führe eine „überdimensionierte Scheindebatte“, so Silvia Neumeyer, baupolitische Sprecherin der Fraktion.

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