Brachte im vergangenen Jahr den Fall ins Rollen: Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Foto: Schlie
Gerichtsprozess

Urteil: DFL muss sich an Polizeikosten beteiligen

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Bremen gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) hieß es am Mittwoch vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht. Im Rechtsstreit um Polizeikosten bei Erstligaspielen gaben die Richter der Hansestadt Recht. Das ist nicht das Ende.

Zum Hintergrund: Bremen wollte der DFL eine Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Heimspielen des SV Werder Bremen in Rechnung stellen. Die DFL hatte dagegen geklagt. 

Mit der Legitimierung des Gebührenbescheids vor dem Oberverwaltungsgericht wird das frühere Urteil revidiert – das Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres der Klage der DFL stattgegeben

Der Rechtsstreit geht nun in die nächste Runde: Die DFL will vor das Bundesverfassungsgericht in Leipzig ziehen – und dort Revision einlegen. 

Reaktionen auf das Urteil

Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch ließen die ersten Reaktionen nicht lange auf sich warten. Innensenator Mäurer (SPD) zeigte sich erfreut: „Das ist ein wichtiger Etappensieg. Wir rechnen nun damit, dass jetzt – allen gegenteiligen Bekundungen zum Trotz – auch andere Länder nachziehen werden.“

Parteifreund und SPD-Fraktionsvorsitzender Björn Tschöpe verkündete: „Das ist ein guter Tag für die Kommunen und die Steuerzahler in Deutschland.“ Die Klarheit, mit der das Gericht die Klage der DFL abgewiesen hat, sei ein deutlicher Erfolg, so Tschöpe. 

Der Ankündigung der DFL den Rechtsweg weiter zu beschreiten, sieht Tschöpe gelassen entgegen: „Wir haben mit unserer Ansicht nicht nur die Mehrheit der Bevölkerung auf unserer Seite.“ Dies hätten entsprechende Umfragen deutlich gemacht. Man gehe deshalb gestärkt in die nächste Runde der Auseinandersetzung.

Tschöpe: „Wenn ich der DFL dabei im Vorfeld einen Tipp geben dürfte, würde ich den Funktionären der DFL allerdings gern die alte Weisheit der Dakota-Indianer mit auf den Weg geben: ‚Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!‘“

Deutsche Polizeigewerkschaft zeigt sich erfreut

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte das Urteil der Bremer Richter: „Dies ist eine überfällige Entscheidung, die die Argumentation der DPolG stützt. Unsere Gewerkschaft fordert die Kostenbeteiligung an den Polizeieinsätzen seit Jahren, weil bei bestimmten Spielen der Einsatz von deutlich mehr Polizeikräften als üblich nötig ist“, sagte dazu Jürn Schulze, Landesvorsitzender der Gewerkschaft. 

Besonders freue man sich darüber, dass das Gericht anerkenne, dass der wirtschaftliche Erfolg der Liga auch auf den Sicherheitsleistungen der Polizei resultiert. Zur Fortsetzung des Prozesses sagt Schulze: „Das ist auch gut so, weil wir an diesem Beispiel, das zudem viele Menschen interessiert, beobachten können, dass unser Rechtsstaat funktioniert.“ 

Am Ende würde es ein endgültiges Urteil geben, an das sich alle Beteiligten zu halten hätten, so Schulze. Er sei sich sicher, dass Bremen dabei das glücklichere Ende erwischen werde. Er gehe davon aus, dass auch weiterhin Gebührenbescheide für Hochrisikospiele an die DFL verschickt werden dürften.

„Und dann werden alle anderen Bundesländer, die bis jetzt immer noch dagegen argumentieren, ganz schnell auf den Zug aufspringen und das Bremer Modell übernehmen“, so Schulze. 

Katerstimmung beim SV Werder Bremen

Aus dem Umfeld des Bundesligisten waren hingegen kritische Stimmen zu hören: „Für den Steuerzahler SV Werder Bremen, durch den die Stadt am ‚Milliardengeschäft Bundesliga‘ unmittelbar durch Steuern, Tourismus, Werbewert und andere Effekte in Höhe von über 100 Millionen Euro profitiert, ist es kein guter Tag“, kommentierte Vereinspräsident Hubertus Hess-Grunewald das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG). 

Man werde die Entscheidung des Gerichts erstmal so respektieren müssen, sagte Grunewald, doch er sei zuversichtlich, dass das Bundeverfassungsgericht in Leipzig die „erheblichen“ Bedenken aus der ersten Verhandlung im Verwaltungsgericht aufgreifen werde. 

„Die Auswirkungen des OVG-Urteils werden wir ab sofort zu spüren bekommen. Wir werden uns schon für die anstehende Lizenzierung mit der Frage beschäftigen, in welcher Form wir Rücklagen bilden müssen, denn das Gericht hat auch deutlich gemacht, dass Werder Bremen Veranstalter der Bundesliga-Spiele ist. Dadurch werden wir im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs an den Kosten auf jeden Fall beteiligt“, so Grunewald. 

 

 

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