Bauschäden an der Hemmstraße: Das Wasser steht mittlerweile Zentimeterhoch im Souterrain der Wohnung. Foto: Schlie
Wasser im Souterrain

Für die Bauschäden haftet keiner

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Nach dem Bau einer Flüchtlingsunterkunft an der Hemmstraße ist es im Nachbarhaus zu Feuchteschäden gekommen. In einer Souterrain-Wohnung steht das Wasser mehrere Zentimeter hoch. Nur für den Schaden haften mag niemand.

Was Timo Krumkühler und seiner Frau in den vergangenen beiden Jahren widerfahren ist, dürfte wohl der Albtraum jedes Immobilienkäufers sein. Im Frühling 2015 erwarben sie eine Eigentumswohnung an der Hemmstraße: 100 Quadratmeter, Souterrain und Parterre. Ausgang in den eigenen Hinterhofgarten. Heute steht im Souterrain das Wasser zwei Zentimeter hoch, die Wand ist schimmelig und die Feuchtigkeit kriecht mittlerweile bis ins Parterre.

Obwohl als Verursacher des Schlamassels gleich zwei Baufirmen in Frage kommen, schieben die sich gegenseitig die Schuld zu und weisen alle Verantwortlichkeit von sich. Nur in einer Hinsicht sind sie sich einig: zahlen will keiner – und Familie Krumkühler bleibt auf dem Schaden sitzen.

Erste Bauschäden traten früh auf

Die ersten Bauschäden traten bereits im Dezember auf, als die Bührmann-Gruppe das einstöckige Nachbargebäude abreißen ließ, um dort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Timo Krumkühler berichtet, dass sich in dem von drei Parteien bewohnten Haus einige Risse gebildet hätten, zudem habe sich im Treppenhaus an der Außenwand zur Baustelle und im Mauerwerk im Souterrain Feuchtigkeit gebildet.

Im April 2016 zeigte Timo Krumkühler wie hoch die Feuchtigkeit in seinem damaligen Arbeitszimmer bereits hochgekrochen war. Foto: Schlie

Noch während der Bauphase hat das Unternehmen reagiert und Wasserabweiser an der Wand angebracht, Löcher abgedichtet und die gesamte Giebelwand verputzt, erklärte damals der Projektleiter Dieter Kröger. Auch die Schäden im Treppenhaus und Rissbildungen sollten beseitigt werden. Dazu ist es allerdings bis heute nicht gekommen, obwohl die Flüchtlingsunterkunft schon seit Monaten bewohnt ist.

Für Familie Krumkühler kam es allerdings noch dicker: Obwohl aus dem Beweissicherungsgutachten (das bereits vor Baubeginn etwaige Schäden auflistet) hervorgeht, dass es in den Souterrainräumen keine Feuchteschäden gibt, sieht sich die Bührmann-Gruppe bei den Feuchte-Schäden nicht in der Pflicht: Vielmehr wird vermutet, dass die Firma Grotkop, die 2013 eine Sanierung des Souterrain-Raumes durchgeführt hat, nicht richtig gearbeitet habe. Die weist den Vorwurf natürlich von sich und will für den Schaden ebenfalls nicht aufkommen.

Gutachterstreit über Grund der Bauschäden

So geht der Gutachterstreit seinen Weg und den Krumkühlers bleibt wohl keine andere Möglichkeit, als gegen die Baufirmen vor Gericht zu ziehen. Kosten in der ersten Instanz etwa 20.000 Euro, in der zweiten Instanz vielleicht 40.000 Euro, Ausgang offen, hat ihnen ihr Rechtsbeistand eröffnet. So lange bleibt das Souterrain ein nasser Keller und die Krumkühlers überlegen verzweifelt, was sie tun sollen, zumal nicht nur ihre nervlichen, sondern auch ihre finanziellen Kapazitäten nach dem Wohnungsdesaster erschöpft sind.

„Bauprozesse dauern irre lange“, kann unterdessen auch Ingmar Vergau von Haus und Grund Landesverband Bremen den beiden wenig Mut machen. „Grundsätzlich ist es immer schwierig, wenn man es mit Bauträgern oder größeren Firmen zu tun hat. Die sagen häufig, ‚dann klagt doch‘.“ Dabei wüssten die Bauträger natürlich, dass die meisten Privatpersonen – wegen der hohen Kosten von Gutachten und Verfahren – den Gang vor das Gericht scheuen würden. „Nichtsdestotrotz sollte man sich davon aber nicht abbringen lassen“, meint Vergau und rät den Krumkühlers sich einen entsprechenden Fachanwalt für Baurecht zu nehmen.

Wortkarg gibt man sich unterdessen bei den Baufirmen: Zu einem schwebenden Verfahren äußere man sich nicht, heißt es bei Grotkop. Und bei der Bührmann-Gruppe war trotz mehrfacher Nachfrage überhaupt keine Stellungnahme zu erhalten.

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