Und abgeschleppt: Ein Falschparker wird am Breitenweg entfernt. Foto: Schlie Haben die Verkehrsüberwacher einen Abschleppvorgang veranlasst, hängt das Auto meist schon nach 30 bis 45 Minuten am Haken. Foto: Schlie
Abschleppen

Kein Pardon für Falschparker in der Hansestadt

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Besserung ist nicht in Sicht: Rund 2.800 Autos wurden im vergangenen Jahr in Bremen abgeschleppt, weil sie falsch parkten, etwa so viel wie 2016. Auch im laufenden Jahr dürfte sich daran wenig ändern.

„Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant“, sagt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts. Am häufigsten sind die Transporter in der City im Einsatz und am Rande der City. Meist vergehen nur 30 bis 45 Minuten zwischen dem Anruf beim Abschleppunternehmen und der Ankunft des Abschleppwagens.

Dann noch zwei Minuten für das Aufbocken und geht es ab zur Bremer Autohandels- und Verwertungs-Gesellschaft (BAV) in der Simon-Bolivar-Straße, dem Vertragspartner der Stadt. „An Werktagen kostet diese Prozedur den Fahrzeughalter 195 Euro plus 58 Euro Verwaltungsgebühr“, erklärt Gerdts-Schiffler.

Sie spricht dabei von tagsüber. Denn zwischen 20 und 7 Uhr werden pauschal sogar 230 Euro fällig, an Sonn- und Feiertagen 260 Euro. Die Verwahrung auf dem Areal der BAV schlägt noch mit 15 Euro pro Tag zu Buche, maximal 80 Euro pro Monat. Für Falschparker gibt es eben kein Pardon.

Auch für Urlauber kein Pardon

Grundsätzlich gilt: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Das ist verboten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. So regelt es Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung.

Natürlich kann es Pkw-Halter auch unvorbereitet treffen: Er fährt in den Urlaub und nach zwei Wochen ist das Auto weg, obwohl er es ordnungsgemäß abgestellt hat. „Ein mobiles Halteverbot wird mit einigen Tagen Vorlauf aufgestellt , ohne dass eine Verwarnung ausgestellt wird. Nach vier Tagen kann das Auto jedoch fortgeschafft werden“, zitiert Gerdts-Schiffler die Rechtsprechung.

Notfalls wird beim Besitzer geklingelt

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sein Fahrzeug im Parkhaus unterbringen oder einen Autoschlüssel bei den Nachbarn hinterlegen. Nicht nur die Verkehsüberwacher dürfen fremde Autos abschleppen lassen.

„Wir als Polizei machen das stellvertretend, wenn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht erreichbar sind“, erläutert Polizeisprecher Horst Göbel. In der Regel versuchen seine Kollegen, den Besitzer zuvor zu erreichen. „Die Daten werden abgefragt und gegebenenfalls klingeln die Beamten beim Halter, wenn er in der Nähe wohnt.“

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