Am Amtsgericht will man Schulverweigerer zukünftig nicht bestrafen sondern die Gründe für die Fehlzeiten hinterfragen.Foto: Konczak Am Amtsgericht will man Schulverweigerer zukünftig nicht bestrafen sondern die Gründe für die Fehlzeiten hinterfragen.Foto: Konczak
Schulverweigerung

432 Fälle von Schulverweigerung in Delmenhorst

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Mit einem neuen pädagogischen Konzept möchte das Amtsgericht Delmenhorst möglichst effektiv der Schulverweigerung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren begegnen. Eingebunden wird das Familiengericht.

Dr. Detlev Lauhöfer, seit Herbst 2017 Direktor am Amtsgericht Delmenhorst, hat von seiner vorherigen Wirkungsstätte, dem Amtsgericht in Wildeshausen, eine erfolgreiche Konzeptidee mit in die kreisfreie Stadt gebracht, die er ab Mai auch hier mit Leben füllen will. Das neue Konzept betrifft die zunehmende Schulverweigerung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren.

432 jährliche Fälle von Schulverweigerung in Delmenhorst

„Im vergangenen Jahr musste sich das Amtsgericht Delmenhorst um 432 solcher Fälle kümmern, ein Jahr vorher waren es noch 383 Fälle“, sagt der Gerichtssprecher, Timo Spille. „Wobei man wissen muss, dass eine Person durchaus für mehrere Fälle von Schulverweigerung verantwortlich sein kann.“

Bislang ordnet die Stadt für jeden „Schulschwänzer“ pro Fehlzeit ein Bußgeld von 200 Euro oder alternativ 25 Arbeitsstunden an. Reagiert der Jugendliche darauf nicht, droht ein Freizeitarrest in Vechta. Bei Nichtantritt wird die Polizei eingeschaltet, um den Heranwachsenden von Zuhause abzuholen und nach Vechta zu bringen.

Jugendliche werden zur Fahndung ausgeschrieben

„Er wird somit zur Fahnung ausgeschrieben“, erzählt Lauhöfer und ergänzt: „Wenn die Beamten bei dem Jugendlichen Zuhause nachfragen, reagiert deren Familie schon mal überrascht, zahlt aber in den meisten Fällen direkt die Strafe. Der Schulverweigerer lernt nichts aus seinem Verhalten.“ Das bisherige Verfahren sei wenig pädagogisch und oft auch nicht zielführend.

Deshalb soll ab Mai das Familiengericht zwischengeschaltet werden, sobald die Jugendlichen ihre Strafe nicht bezahlen beziehungsweise abarbeiten. „Dort kann geprüft werden, ob das geistige und seelische Wohl des Jugendlichen gefährdet ist“, erklärt der Gerichtsdirektor und Familienrichter Lauhöfer. Wichtig sei zu schauen, warum er nicht zur Schule geht.

Ursachenforschung betreiben

Mögliche Gründe können in einer Depression oder einem Fall von Mobbing liegen. „Dann hilft man dem Heranwachsenden nicht durch einen Arrest“, ergänzt er. Mit der geänderten Herangehensweise wolle man das Problembewusstsein der Eltern und Schüler stärken und es soll nach Hilfsmaßnahmen geschaut werden.

Wenn es nach Laufhöfer geht, soll zu einem späteren Zeitpunkt auch bei den unter 14-jährigen Schulverweigerern zusammen mit Jugendamt, der Schule und den Eltern geguckt werden, wie man den Kindern helfen kann, damit sie wieder freiwillig zur Schule gehen.

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