Die Staatsanwaltschaft hat den Fall Chuchu eingestellt..Foto: TSV Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Verfahren im Fall Chuchu nun eingestellt. Foto: TSV
Tierschutz

Fall Chuchu ist laut Gesetz nur ordnungswidrig

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Wie mit dem ehemaligen Halter der kleine Hündin Chuchu weiter verfahren und wie hoch das Bußgeld sein wird, dass der Mann bezahlen muss, obliegt nun der Delmenhorster Verwaltungsbehörde.

Nachdem die Mitarbeiter des hiesigen Tierschutzhofes Strafanzeige wegen des Verdachts auf Tierquälerei gegen den Delmenhorster gestellt hatten, hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft das Verfahren nun eingestellt. Hinreichende Verdachtsmomente für eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes im Zusammenhang mit der am 5. Februar festgestellten Aussetzung der Yorkshire Terrier-Hündin seien nicht zu begründen. Auch die Auffindsituation der Hündin begründe für sich allein keinen Strafverdacht, weil der Gesetzgeber den bloßen Versuch einer möglichen Straftat nach dem Tierschutzgesetz nicht unter Strafe gestellt habe, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Die Delmenhorster Tierschützer hatten die kleine Hundedame tief im Schillbrok-Wald an einem Baum angebunden aufgefunden. Nur durch einen glücklichen Zufall wurde das Tier, das ohne Futter, Wasser oder eine wärmende Decke zurückgelassen wurde, von einem aufmerksamen Anwohner entdeckt. Der Nachbar hatte im angrenzenden Waldstück ein Bellen gehört und das Areal daraufhin untersucht. Wenn Chuchu nicht gefunden worden wäre, dann wäre sie nachts vermutlich erfroren.

Tierschützer haben sich mehr von der Rechtssprechung erwartet

„Die Fundstelle war von der Straße nicht einsehbar, deshalb gehen wir davon aus, dass der Hund nicht gefunden werden sollte”, erklärte Nadine Wessollek. Nach dem Ereignis hatte sich die Leiterin des Tierschutzhofs Am Schillbrok an die Öffentlichkeit gewandt und Anzeige erstattet. Nach wenigen Tagen konnte die Polizei daraufhin den ehemaligen Halter ermitteln.

Dass die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren eingestellt hat, enttäuscht die Tierschützer. „Wir haben uns mehr von der Rechtssprechung erwartet“, betont Ulrike Büthe, Beisitzerin im Tierschutzverein. „Es ist manchmal schwer zu ertragen, dass das Gesetz nicht mehr hergibt“, bedauert sie.

Die Einstellung des Verfahren bezieht sich allerdings nur auf den Verdacht einer Straftat. Zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wurde der Fall an die Delmenhorster Stadtverwaltung abgegeben.

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