André Ehlers ist zudem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglied im entsprechenden Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Bremen. Foto: pv
Interview

Rechtsanwalt: Wertverlust betrifft alle Diesel

Von
André Ehlers vertritt als Rechtsanwalt in Bremen Halter von abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen gegen den Volkswagen-Konzern und Autohändler. Im Interview spricht er über die Folgen der Urteile zu Fahrverboten.

Weser Report: Was bedeuten die jüngsten Urteile zu Fahrverboten für Dieselbesitzer?

André Ehlers: Klar ist: Bereiche, für die ein Fahrverbot verhängt wird, werden für etliche Diesel-Pkw tabu sein. Doch auch schon jetzt sind für die Halter von Diesel-Fahrzeugen die Folgen der Fahrverbote spürbar, nämlich in Form von Wertverlusten, die sich wohl noch verschlimmern werden, wenn die ersten Diesel-Fahrverbote tatsächlich ausgesprochen werden. Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat ermittelt, dass selbst Diesel-Fahrzeuge mit EURO-6-Norm, die wohl kaum von Fahrverboten betroffen sein werden, an Wert einbüßten.

Wie können Halter von Diesel-Pkw reagieren?

Gute Karten hat, wer sein Fahrzeug privat finanziert hat. In vielen Finanzierungsverträgen – und zwar unterschiedlichster Automarken – sind die Informationen zum Widerrufsrecht falsch. Dann kann der Kauf im Regelfall durch einen Widerruf der Finanzierung rückabgewickelt werden. Zudem können Halter von Fahrzeugen, bei denen – wie im Fall Volkswagen – die Software für die Abgaskontrollanlage manipuliert wurde, den Hersteller auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Aber auch andere Marken stehen im Verdacht, rechtswidrige Manipulationen durchgeführt zu haben. Im Zusammenhang mit dem VW-Skandal sind inzwischen zahlreiche Urteile ergangen, die die Ansprüche der Kunden bestätigen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Das Widerrufsrecht von Finanzierungen gilt grundsätzlich „ewig“, wenn der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Das Recht zum Widerruf kann allenfalls irgendwann verwirkt sein. Wer einen Volkswagen besitzt und den Hersteller in Anspruch nehmen will, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2018 machen.

Wie wahrscheinlich sind Fahrverbote in Bremen? Lohnt es sich für Bremer, ihren Diesel-Pkw zurückzugeben?

Die Wertverluste betreffen Diesel-PKW bundesweit, selbst wenn es in Bremen keine Fahrverbote geben sollte. Dies ist aber nicht ausgeschlossen, denn der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde beispielsweise 2017 an der Messstation am Dobben nur gerade eben eingehalten (39 µg/m³ Luft). Zudem steht der aktuelle Stickstoffdioxid-Grenzwert in der Kritik. Nach Informationen von „buten un binnen“ kommen Wissenschaftler in einer noch unveröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Probleme schon ab einer geringeren Stickstoffdioxid-Konzentration von zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auftreten können. Dieser Wert wird in Deutschland selbst in ländlichen Gebieten oft überschritten. Sollte der Grenzwert gesenkt werden, könnte es auch in Bremen Diesel-Fahrverbote geben.

Info-Abend

Die Kanzlei Dr. Ehlers informiert im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung am 9. April ab 18 Uhr im Hotel Landgut Horn, Leher Heerstraße 140 in Bremen über die generelle Rechtslage im Zusammenhang mit Diesel-Pkw. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung unter 0421 2 58 40 70 gebeten.

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