Stromzähler in Großaufnahme Für die Erstellung eines Tarifvergleichs sind nur die Verbrauchsdaten relevant, nicht aber die Zählernummer. Verbraucher sollten mit ihr genauso sensibel umgehen wie mit der eigenen Kontonummer. Foto: Schlie
Stromkundenklau

Die Zählernummer ist der Schlüssel

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Mit Vergleichen ihrer Strom- und Gastarife können Verbraucher unter Umständen ordentlich Geld sparen. Doch Vorsicht! Einige angeblich Angebote entpuppen sich als dreister Versuch, um Kundendaten abzugreifen.

Damit ist es dann möglich, den Kunden gegen seinen Willen zu einem anderen Anbieter wechseln zu lassen. Gleich drei solcher Fälle sind in den vergangenen Wochen auf dem Schreibtisch von Gerrit Cegielka bei der Verbraucherzentrale Bremen gelandet.

Die Masche war dabei immer dieselbe. Die Bürger bekamen unaufgefordert einen Anruf. Die Stimme am anderen Ende gab vor, den Strompreis optimieren zu wollen. Die Kunden bestanden auf einem schriftlichen Angebot, um in Ruhe selber vergleichen zu können.

Umso größer die Verwunderung als dann das Schreiben ins Haus flatterte. Da war dann plötzlich nicht mehr von Angebot die Rede. Stattdessen beglückwünschte man die Verbraucher zu ihrem Wechsel zum Anbieter „e:veen Energie“, eine Genossenschaft mit Sitz in Hannover. Ein Wechsel, dem die Kunden weder zugestimmt, noch diesen in Auftrag gegeben hatten.

Kundenklau bei SWB bekannt

Solche Formen von Kundenklau kennt auch der Bremer Versorger SWB aus leidvoller Erfahrung. „Das sind immer so Wellen“, erklärt Sprecherin Angela Dittmer. Der Schlüssel für die Ummeldung gegen den Willen sei die Zählernummer. Diese sollte man unter keinen Umständen nennen. Doch: „Die Tricks, um die Leute auszufragen sind sehr umfangreich“, meint Dittmer.

Das Problem: „Man muss den unterstellten Vertrag widerrufen“, erklärt Verbraucherschützer Cegielka. Dazu hat man zwei Wochen Zeit. Denn rein technisch könne der Wechsel ohne Beteiligung des Kunden stattfinden. Bei einem regulären Vorgang bekommt der neue Anbieter vom Kunden eine Vollmacht, ihn beim bisherigen Versorger abzumelden. „Die Altanbieter prüfen das im Regelfall nicht“, weiß Cegielka.

Er rät deshalb im Fall von unerwünschten Anrufen dazu, nicht abzuwarten, bis Post kommt, sondern direkt den bisherigen Versorger in Kenntnis zu setzen, dass man keine Wechselabsicht habe. Taucht dann doch eine Wechselanzeige auf, hat der Alt­anbieter einen begründeten Anlass, diese in Frage zu stellen. Der neue Anbieter müsste in diesem Fall beweisen, dass es zum Vertragsschluss mit dem Kunden gekommen ist. Das befreit den Kunden jedoch nicht von der Last, seinerseits dem Vertrag schriftlich zu widersprechen.

Für Anbieterwechsel Zeit nehmen

Wer einen Anbieterwechsel in Erwägung zieht, sollte sich für den Vergleich Zeit nehmen, so Cegielka. Unabhängige Beratung gibt es bespielsweise bei der Verbraucherzentrale. Auch Vergleichsportale im Internet können helfen. „Dabei muss man aber vorsichtig sein, weil man nicht weiß, ob diese Provisionszahlungen für einen Wechsel bekommen“, gibt Cegielka zu bedenken.

Man muss auch nicht zwangsläufig den Anbieter wechseln, um von einem günstigeren Tarif profitieren zu können. SWB-Kunden können sich beispielsweise mit dem Stichwort „Bestberatung“ unter der Rufnummer (0421) 359 35 90 beim Kundenservice melden. Die gleiche Rufnummer gilt auch, wenn man aufgrund eines Anrufs den Verdacht hat, dass man Opfer eines unfreiwilligen Anbieterwechsels werden könnte.

„e:veen Energie“ reagierte am Montag bis Redaktionsschluss nicht auf eine E-Mail-Anfrage. Den telefonischen Versuch brachen wir nach fünf Minuten in der Warteschleife ab.

Die Verbraucherzentrale Bremen ist über Telefon (0421) 16 07 77 oder E-Mail: info@verbraucherzentrale-bremen.de erreichbar.

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