Zu sagen, man besitze weder Fernseher noch Radio, reiche nicht, um sich aus dem Rundfunkbeitrag zu ziehen, meint Nicole Mertgen. Foto: Schlie
Interview

Rundfunkbeitrag: Pro Wohnung muss einer zahlen

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Nicole Mertgen von der Verbraucherzentrale berät Bürger, die Probleme mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben. Im Interview spricht sie über die Tücken und Irrtümer des Rundfunkbeitrages.

Weser Report: Die Verbraucherzentrale Bremen hat davor gewarnt, Post vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio zu ignorieren. Was ist der Inhalt der Schreiben?

Nicole Mertgen: Im Wesentlichen geht es darum, dass die Leute zur Auskunft aufgefordert werden. Sie sollen mitteilen, wer in der Wohnung wohnt. Der Beitragsservice will die Beiträge einholen. Zuletzt erfolgte im Mai 2018 ein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt.

Warum ist es so wichtig, darauf zu reagieren?

Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich selbst beim Beitragsservice anzumelden, wenn man in eine Wohnung einzieht. Man teilt mit, mit wem man dort wohnt, ob da schon jemand ist, der den Rundfunkbeitrag zahlt. Wir haben hier oft Kunden, wo das große Erwachen kommt, weil für sie rückwirkend eine Zahlung festgesetzt wird. Rechtlich ist das in der Regel auch begründet, für den Kunden ist das aber schwierig, weil dann so eine große Summe aufläuft.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere, weil schon ein anderer Bewohner den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt?

Wenn der Beitragsservice keine andere Kenntnis hat wird zunächst ein gewisser Nachzahlungsbetrag festgelegt. Dann ist es am Verbraucher, die Sache aufzuklären. Häufig haben wir dann die Damen und Herren in der Beratung sitzen und können das auch aufklären. Wenn nachgewiesen wird, dass die Beiträge gezahlt worden sind oder dass ein Befreiungsgrund vorlag, kann man das für einen gewissen zurückliegenden Zeitraum auflösen.

Wie ist der Ablauf, wenn man sich nicht anmeldet und auch auf Schreiben nicht reagiert?

Irgendwann trudelt dann der Festsetzungsbescheid ins Haus, vielleicht noch eine Mahnung und dann geht das Ganze direkt an die Landeshauptkasse, weil dann schon eine titulierbare Forderung vorliegt. Die Behörde versucht dann die Zwangseinziehung.

Und da ist sie ziemlich konsequent …

Der Beitragsservice leitet kein Gerichtsverfahren ein, sondern gibt das Verfahren zur Einziehung direkt an die Landeshauptkasse ab. Das ist besonders ärgerlich, weil dann noch die Kosten für die Vollstreckung oben drauf kommen. Das ist meistens völlig unnötig, denn wenn die Leute sich rechtzeitig kümmern, lösen sich viele Forderungen auf, weil schon jemand zahlt oder weil man eine Befreiung erreichen kann.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

In der Regel sind es die Leute, die BAföG beziehen oder öffentliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II. Es gibt auch Fälle wenn Leute aufstockende Leistungen beziehen oder Rentner, die aufstockende Sozialleistungen beziehen.

Muss man auch Rundfunkbeitrag zahlen, wenn man kein Radio oder Fernseher besitzt?

Mit dem Irrglauben haben wir es in der Tat häufig zu tun. Es reicht nicht zu sagen, dass ich kein Radio, Fernseher, Autoradio und so weiter besitze und auch gar kein Fernsehen möchte. Pro Wohnung muss jemand bezahlen.

Gibt es weitere häufige Irrtümer in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag?

Manchmal haben wir es, dass in einer Familie eine Person eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag besitzt und andere aus der Wohnung aber Gehalt beziehen. Sie denken dann, dass sie nicht zahlen müssen, weil es die Befreiung gibt. Aber das stimmt nicht. Derjenige der zahlen kann muss sich sogar aktiv darum kümmern, dass der Beitrag entrichtet wird.

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