Im Mietvertrag steht drin, ob zur Wohnung beispielsweise auch ein Keller oder ein Raum auf dem Dachboden. Foto: VZSH
Verbraucher-Serie

Die erste eigene Wohnung: Worauf es zu achten gilt

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In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bremen stellt der Weser Report in einer Serie Tipps für junge Menschen vor. Im Mittelpunkt: eine junge Frau namens Laura. Dieses Mal: Was bei einem Mietvertrag wichtig ist.

Ein großer Traum vieler junger Menschen ist die eigene Wohnung. Die gerade volljährig gewordene Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung und möchte eine schöne und bezahlbare Bleibe finden. Das ist eine Herausforderung. Und auch der Mietvertrag hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedruckten so manche Überraschung.

Der erste Schritt für Laura beginnt mit der Wohnungssuche in der Zeitung, auf Immobilienportalen, bei Ebay-Kleinanzeigen oder in Facebookgruppen. Eine Alternative zum freien Markt bieten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Mieten oft deutlich unter dem sonst üblichen Niveau liegen.

Der Teufel steckt im Detail

Bei jungen Menschen verlangen Vermieter häufig eine schriftliche Bürgschaft von den Eltern, das sichert die Vermieter ab für den Fall, dass Laura die Miete nicht mehr zahlen kann. Im Mietvertrag selbst steht die Höhe der monatlichen Zahlung, an welchem Tag das Mietverhältnis beginnt und was zur Wohnung gehört (Dachboden, Keller).

Mit Lauras Unterschrift fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmieten. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt.

Doch der Teufel steckt im Detail: Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“ angegeben, sind die Nebenkosten (Müllabfuhr, Gartenpflege) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“ nicht. Oft wird der Wasserverbrauch extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso.

■ Unter verbraucherzentrale-bremen.de/ finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.

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