Das Gesundheitsressort hat eine Liste von Ärzten veröffentlicht, die Abtreibungen vornehmen. Symbolfoto: av
Pro & Contra

Öffentliche Abtreibungsliste für Bremen?

Von
Bremen will eine Liste veröffentlichen mit all den Ärzten und Krankenhäusern, die eine Abtreibung vornehmen. Nicht alle sind damit einverstanden.

Pro: Bärbel Reimann, Stellvertretende Landesfrauenbeauftragte

Bärbel Reimann. Foto: pv

Es gehört zum Recht auf Selbstbestimmung, dass eine ungewollt schwangere Frau sich eigenständig informieren kann – auch über Orte, die Abbrüche vornehmen. Damit sie, die in dieser Not unter Zeitdruck steht, eine Wahl hat und die Möglichkeit, sich vor dem Eingriff vor Ort zu informieren.

Diese Sachinformationen sind keine Werbung. Diejenigen, die anderes unterstellen, suggerieren, dass Frauen zur Abtreibung gehen wie zum Shoppen – sie entmündigen damit die ungewollt Schwangere und ignorieren ihre Notlage.

Mediziner, die öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen, sind massiven Angriffen so genannter „Lebensschützer“ ausgesetzt. Dieser Hass wirkt, viele Ärzte sind verunsichert. Berlin und Hamburg haben die Namen von Praxen veröffentlicht. Bremen hat das Gleiche beschlossen – und so Frauen und ihrem Recht auf Selbstbestimmung, aber auch den Medizinern den Rücken gestärkt.

Contra: Elisabeth Motschmann, Bremer CDU-Bundestagsabgeordnete

Elisabeth Motschmann. Foto: pv

Nein, eine solche Liste würde den Paragraf 219a des Strafgesetzbuches unterlaufen. Da­rin ist geregelt, dass keine öffentlichen Schriften verbreitet werden dürfen, die „eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ anbieten.

CDU und SPD haben sich in einem Kompromiss darauf verständigt, dass die Justizministerin einen Verfahrensvorschlag vorlegt. Dieser sollte zunächst abgewartet werden. In Bremen lag die Zahl der Abbrüche mit 226 pro 1.000 geborenen Kindern nach Berlin am höchsten.

Diese Zahl macht deutlich, dass es kein Informationsdefizit bei Bremer Frauen gibt. Der Angriff auf den Paragraf 219a ist auch ein Angriff auf den Paragrafen 218. Er schützt das ungeborene Leben, in dem eine Abtreibung nur in bestimmten Ausnahmen straffrei, grundsätzlich aber verboten bleibt. Statt Werbung für Abtreibungen sollten wir Mut zum Kind machen.

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