Veröffentlichen Vereine online Fotos vom Schützenfest-Gästen, müssen die Fotografierten in der Regel einverstanden sein. Foto: Pixabay Veröffentlichen Vereine online Fotos vom Schützenfest-Gästen, müssen die Fotografierten in der Regel einverstanden sein. Foto: Pixabay
DSGVO

Datenschutz belastet Ehrenamt im Landkreis Verden

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"Große Unsicherheit" gibt es in den 750 Vereinen im Landkreis, nachdem im Mai die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist. Ehrenamtliche Helfer fordern Handreichungen von der Landesdatenschutzbeauftragten.

Die Beziehung zwischen Vereinen aus dem Landkreis und der Datenschutzbeauftragen des Landes Niedersachsen beschreiben Vereinsvorsitzende im Landkreis im Moment so: Sie ist kompliziert. Grund ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche die Erhebung und weitere Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der EU neu regelt.

Die insgesamt 56.000 Vereine in Niedersachsen und somit auch 750 gemeinnützigen Vereine im Landkreis Verden sind seitdem dazu angehalten ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten ihre Daten zu löschen, auf Anfrage über die gesammelten Daten zu informieren aber auch über deren Verwendung Auskunft zu geben.

Neu ist auch, dass Vereine einen Datenschutzbeauftragen benennen müssen, wenn mehr als zehn Mitglieder mit der automatisierten Verarbeitung von sensiblen Daten beauftragt sind. „Jeder Verein ist verpflichtet, die Vorschriften der DSGVO zu beachten und einzuhalten. Bestehen Unsicherheiten, empfehlen wir, sich juristischen Rat einzuholen“, sagt ein Sprecher der Landesbeauftragen für Datenschutz Niedersachen auf Anfrage.

Schützenverein Uesen fährt Website runter

Um Bußgeldstrafen, Verwarnungen oder Anordnungen durch die Landesdatenschutzbeauftrage Barbara Thiel (CDU) zu entgehen, hat der Schützenverein Uesen seine Internetseite offline gestellt. „Es gibt eine große Unsicherheit in unserem Verein, wenn es um Fotos geht, auf denen unbekannte Leute zu sehen sind, die man nicht kennt“, sagt Lars Stabel, erster Vorsitzender des Schützenvereins.

Unklar sei ihm auch, ob generell eine Einwilligung eingeholt werden müsse, wenn Gäste auf Fotos zu sehen seien, die nicht Mitglied des Schützenvereins sind. „Eigentlich müsste man jeden fragen, der auf einem Foto in der hintersten Ecke zu sehen ist“, sagt Stabel.

In einem Infoblatt habe er seine Mitglieder über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt – unter anderem über die Weiterreichung an den übergeordneten Deutschen Schützenbund. Rund 20 seiner Mitglieder hätten das Blatt bei einer Sitzung bereits unterschrieben. Weitere 80 Mitgliedern habe er durch einen Brief darauf hingewiesen.

Vereine werden wie „Kleinbetriebe“ behandelt

„Klar wurde auch gefragt: Was soll der Kram? Aber bei den meisten Mitglieder gab es eine Einsicht, wenn es um Anwälte geht, die uns vielleicht mit Abmahnungen drohen“, sagt er. Der Vorstand des Kreissportverbundes Verden mit seinen rund 200 Vereinen und 53.500 Mitgliedern bemängelt, dass Vereine mit ehrenamtlichen Helfern wie Kleinbetriebe behandelt werden.

Durch gestiegene Anforderungen im Berufsleben könne sie einige Trainer-Jobs nur noch durch die Schaffung von 450-Euro-Arbeitsplätzen besetzen. Um Vereine zu entlasten wünsche sich der Verband eine Handreichung wie zum Beispiel Vordrucke, die den Umgang mit Zahlungsdaten, Trainingsplänen oder Mannschaftsfotos von Vereinsmitgliedern Rechtssicherheit bieten.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth aus dem Wahlkreis Verden/ Osterholz fordert zusammen mit ihrer Fraktion und der Niedersachsen- CDU die Landesdatenschutzbeauftrage Barbara Thiel auf, die Vereine besser zu beraten. „Außerdem fordern wir, dass Vereine bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht sofort sanktioniert werden“, sagt Liebetruth.

Abwiegen von Interessen bei Foto-Veröffentlichungen

Auf Anfrage stellt die Landesdatenschutzbeauftrage in Sachen Schützenvereine klar, dass bei einer Veröffentlichung von Fotos in Zukunft die „Interessen der Betroffenen“ auf den Bildern sowie die Interessen der Person, die das Fotos veröffentlichen möchte, gegeneinander abgewogen werden müssen.

„Wenn Fotos im Internet veröffentlicht werden, ist in der Regel von einem Überwiegen der Betroffeneninteressen auszugehen, da eine Veröffentlichung im Internet sich erfahrungsgemäß nicht vollständig rückgängig machen lässt“, sagt Johannes Pepping, Sprecher der Datenschutzbeauftragten.

In diesem Fall sei eine Einwilligung der Regel nach einzuholen. Auch sei das Sammeln von Online-Daten durch ein Kontaktformular weiterhin möglich, wenn dabei die personenbezogenen Daten „nur verschlüsselt“ an den Verein übermittelt werden. Die Verschlüsselung müsse dabei dem „Stand der Technik entsprechen“, sagt Pepping.

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