Mit Beginn der kalten Jahreszeit naht auch die Grippewelle. Den besten Schutz vor einer Erkrankung bietet die Impfung. Foto: Konczak
Impfschutz

Der Grippewelle trotzen

Von
Die Impfsaison 2018/2019 erfolgt grundsätzlich mit einem Vierfach-Impfstoff. Doch nicht jede Krankenkasse garantiert die Leistung.

Noch beschert uns der goldene Oktober angenehme Sonnenstunden, sodass an Erkältung und Grippe nur schwer zu denken ist. Was nicht ist, kann aber noch werden. Der Herbst brachte bisher zwar nur häppchenweise kühlere Temperaturen ins Land, aber gerade zum Abend hin, sinken die Tiefstwerte in Niedersachsen und Bremen schon mal auf teilweise drei bis sieben Grad. Gerade dann, wenn das Wetter Achterbahn fährt, werden viele Menschen krank. Wer auf Grippeleiden, wie Husten, Fieber und Heiserkeit verzichten möchte, dem raten Ärzte sich frühzeitig einer Grippeschutzimpfung zu unterziehen.

Zur Impfung wird geraten

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institut sowie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen empfehlen, sich vorzugsweise im Oktober oder November impfen zu lassen, um zu Beginn der Grippewelle, die häufig erst nach dem Jahreswechsel auftritt, geschützt zu sein.

Dreifach, Vierfach – Gar nicht so einfach

Spätestens nach der starken Grippeflut, die Anfang des Jahres die Deutschen überrollte, ist Vorsorge für viele Patienten ein Thema. Unsicherheiten entstanden bisher häufig, wenn es um die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ging. In der vergangenen Saison waren nicht alle gesetzlichen Krankenkassen dazu bereit den teureren Vierfachimpfstoff zu leisten. Stattdessen kam der preisgünstigere Dreifach-Impfstoff häufiger zum Einsatz. Der gängige Dreifachimpfstoff wies laut Angaben des Robert-Koch-Instituts Berlin jedoch große Schwächen auf und bot kaum Schutz vor den zirkulierenden Grippeviren. Für Kunden der gesetzlichen Kassen gab es bisher keine verbindliche Regelung den „besseren“ Impfstoff zu erhalten, außer sie gehörten einer Risikogruppe.

Schutzimpfungsrichtlinie aktualisiert

Bereits im Frühjahr reagierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen und entschied nach Empfehlungen der STIKO, dass die Grippeimpfung für die kommende Saison 2018/2019 mit dem Vierfach-Impfstoff zu erfolgen sei.

Nicht jede Krankenkasse übernimmt Leistungen

Wer nicht zu einer Risikogruppe zählt, bekommt die Impfung jedoch nicht unbedingt erstattet. „Garantiert ist der Vierfachschutz für Versicherte ab 60 Jahren und für bestimmte Risikogruppen, wie Schwangere oder chronisch Kranke“, weiß Holm Ay von der Handelskrankenkasse (HKK) in Bremen. Einzelne Krankenkassen würden die Vierfach-Grippeschutzimpfung jedoch auch für unter 60-Jährige und unabhängig von bestimmten Risikofaktoren übernehmen. „Bezahlt der Versicherte zum Beispiel die Impfleistung und reicht das Privatrezept des Arztes zusammen mit der Quittung zur Erstattung ein, erstattet ihm die Krankenkasse dann 80 Prozent des Rechnungsbetrags“.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner