Das Kaisenhäuschen in der Waller Feldmark war 2017 durch umgestürzte Pappeln vom Nachbargrundstück beschädigt worden. Daraufhin beauftragte die zuständige Immobilengesellschaft einen Landschaftsgärtner – für die Bremerin gingen die Probleme damit aber erst los. Foto: Carcagni
Rechtsstreit

Aufräumarbeiten: Auf den Schäden sitzen geblieben

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Eine Bremer Parzellen-Besitzerin wirft Gärtnern vor, Teile ihres Grundstücks bei Aufräumarbeiten zerstört zu haben. Für den entstandenen Sachschaden in Höhe von rund 7.000 Euro kam bis heute niemand auf.

Als Chiara Carcagni am 5. Oktober 2017 ihre Parzelle in der Waller Feldmark aufsuchte, traute sie ihren Augen nicht: Mehrere riesige Pappeln vom Nachbargrundstück waren durch einen Sturm auf ihr Kaisenhäuschen und das Grundstück gekracht.

Und auch jetzt, über ein Jahr später, ist das Problem für sie noch immer aktuell: Denn durch die Aufräumarbeiten sind weitere Schäden in Höhe von rund 7.000 Euro entstanden, die bis heute von niemandem beglichen wurden.

Zerstörte Beete und beschädigte Wasserleitungen

„Mir geht es nicht darum, mich zu bereichern. Ich möchte einfach nur erreichen, dass ich meine Parzelle wieder nutzen kann – also entweder, indem die Schäden wieder in Ordnung gebracht werden oder indem jemand für die Reparaturen aufkommt“, sagt Carcagni.

Wer ihr Grundstück in der Waller Feldmark betritt, sieht noch immer deutliche Spuren der Aufräumarbeiten: Ein zerstörtes Beet, ein abgesägter Apfelbaum sowie Schäden an der Einfahrt, dem Zaun und an der Wasserleitung, die zum Haus führt.

Bagger rückte ohne Vorwarnung an

Verursacht hat die Schäden laut Carcagni die Grewe Grüflächenservice GmbH. Auftraggeber der Aufräumarbeiten war die Röpke & Behring GmbH, die das Nachbargrundstück verwaltet, von dem die Pappeln auf die Parzelle der Bremerin gefallen sind.

„Sie kamen ohne Vorwarnung mit einem 22-Tonnen-Bagger auf mein Grundstück gefahren – dadurch ist meine Außenanlage mutwillig zerstört worden“, erzählt Carcagni. Von den Arbeiten erfuhr sie erst durch einen Nachbarn, der die nahenden Bagger bemerkte.

„Von der vorgegebenen Vorgehensweise abgewichen“

Seither streitet sich Carcagni sowohl mit der Immobiliengesellschaft als auch mit der Landschaftsgärtnerei. Beide Parteien streiten jedoch ab, für die Schäden verantwortlich zu sein. Stephan Röpke, Geschäftsführer von Röpke & Behring, bestätigt zwar, dass es „Schäden an Pflanzen und Rasen im Garten gegeben hat“, betont aber: „Die ausführende Firma (Grewe) ist von der von uns vorgegebenen Vorgehensweise abgewichen. Außerdem war uns nicht bekannt, dass dort ein Bagger zum Einsatz kommen würde, der maßgeblich zu den Schäden im Garten beigetragen hat“.

Sollte sich herausstellen, dass ein Verschulden der von seiner Firma vertretenen Eigentümer vorliege, würde dies die Haftpflichtversicherung regeln, sagt Röpke.

Schwindende Hoffnung

Auch bei Grewe stößt das Anliegen von Carcagni auf wenig Verständnis. Für eine Stellungnahme waren die Verantwortlichen nicht mehr zu erreichen. Wie aus einem Anwaltsschreiben der Landschaftgärtner jedoch hervorgeht, verweist das Unternehmen Chiara Carcagni wieder an den Auftraggeber – Röpke & Behring Immobilien.

Zudem bestreiten die Landschaftsgärtner den angegebenen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 7.000 Euro und verweisen darauf, dass der durch den Bagger verursachte Schaden an der Wasserleitung hätte verhindert werden können, wenn diese fachgerecht in einer Mindesttiefe von 80 Zentimetern verlegt gewesen wäre.

Bei Carcagni schwindet so langsam die Hoffnung auf eine intakte Parzelle. „Ich habe alles versucht – leider ist niemand gewillt, mir zu helfen. Man lässt mich am langen Arm verhungern“, sagt die gebürtige Italienerin.

Chiara Carcagni besteht auf Schadensersatz. Foto: Schumacher

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