Seit August dieses Jahres stand der Angeklagte vor Gericht. Am Dienstag wurde er freigesprochen. Foto: Raddatz
Mord-Prozess

Fall Jutta Fuchs: Am Ende bleiben Fragen

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Der ehemalige Lebensgefährte von Jutta Fuchs wurde freigesprochen. Er war angeklagt, Fuchs umgebracht zu haben. Der vorsitzende Richter begründete sein Urteil am Dienstag. Es seien auch Fehler gemacht worden.

Mit diesem Urteil war zu rechnen: Freispruch für den Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, Jutta Fuchs umgebracht zu haben. Der vorsitzende Richter, Helmut Kellermann, begründete das Urteil am Dienstag ausführlich. Dabei gab er zu: Es seien auch Fehler gemacht worden.

Der Fall hielt Bremen in Atem, schlug als „Mord ohne Leiche“ überregional Wellen – auch wegen einer spektakulären Suchaktion: das Abpumpen des Tietjensees in Schwanewede. Fuchs verschwand vor 25 Jahren, ihr damaliger Lebenspartner geriet in Mord-Verdacht. Nun sprach die Strafkammer den 58-Jährigen frei. Damit schloss sie sich den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Diese forderten in einer vorigen Sitzung ebenfalls den Freispruch.

Gericht ist sich sicher: Jutta Fuchs ist tot

Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass der Angeklagte für Fuchs Verschwinden verantwortlich sei. „Es gibt keine Beweise, dass er es nicht war“, sagte Kellermann in seiner Urteilsbegründung. Allerdings: Es gebe auch keine überzeugenden Indizien dafür, dass er es war.

Damit findet der Mordfall ein Ende – vorerst. Es gibt Fragen, die bleiben. Denn von Jutta Fuchs fehlt weiterhin jede Spur. Das Gericht ist sich allerdings sicher: Die Frau ist tot. Darauf wiesen die Umstände hin: Die Bindung zum Sohn sei zu innig gewesen, ihn 25 Jahre allein zu lassen – geflüchtet zu sein – das hält das Gericht für höchst unwahrscheinlich. Auch gab es keine Bewegungen auf ihrem Bankkonto. Zudem: Jutta Fuchs habe keinerlei Anzeichen auf Suizid-Gefahr gezeigt. Doch ein Gewaltverbrechen, also? Dass für Fuchs Verschwinden eine andere Person verantwortlich ist, dies sei, so der Richter, „nicht wiederlegt“.

„Unwiederholbare Verluste“

Bei der Aufarbeitung des Falls seien Fehler gemacht worden, von Seiten der Polizei, aber auch vom Gericht. Zu viel Zeit sei verstrichen – von der Aufnahme der ersten Zeugenaussagen, bis hin zum Prozessauftakt – 25 Jahre später. Das habe zu Irrtümern und Widersprüchen in den Aussagen geführt. Wichtige Zeugen seien in der Zeit verstorben. Er sprach von „unwiederholbaren Verlusten.“

Auch habe man vernachlässigt, den Fokus auf alternative Täter und Thesen zu legen. „All dies“, sagte der Richter, „nährten die Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.“
Den Angehörigen sprach er eine Entschuldigung aus: Sie könnten keine Gewissheit erfahren, was mit Fuchs passiert sei. Er schloss den Prozess mit den Worten: „Wir haben alles mögliche versucht, das Verschwinden von Jutta Fuchs aufzuklären. Das ist uns nicht gelungen.“

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