Im Landgericht Bremen mussten sich zwei Bremer verantworten, die Steine und andere Hindernisse auf Straßen gelegt hatten. Foto: Schlie
Urteil Steineleger

Keine Tötungsabsicht – trotzdem ins Gefängnis

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Weil sie mehrmals Hindernisse auf Straßen gelegt haben, um Unfälle zu provozieren, müssen zwei jungen Bremer (24, 25) ins Gefängnis. Die Strafkammer blieb aber deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Drei Jahre Gefängnis für den einen Angeklagten, drei Jahre und vier Monate für den anderen, lautete das Urteil der Großen Strafkammer 21 am  Landgericht Bremen. Außerdem müssen sie ihre Führerscheine abgeben und dürfen auch drei Jahrelang keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs beziehungsweise sieben Jahre Haft gefordert.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft konnte das Gericht bei den Taten allerdings keine Tötungsabsicht erkennen. Statt wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlages verurteilte es die beiden Angeklagten, die sowohl gegenüber der Polizei als auch in der Verhandlung ein Geständnis abgelegt hatten, nur wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Körperverletzung, teilweise wegen versuchter Taten. Nicht jeder gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr sei auch ein Tötungsversuch, erklärte der Vorsitzende Richter.

23 Fälle angeklagt

Den jungen Männern war zur Last gelegt worden, zwischen August 2015 und November 2017 in 22 beziehungsweise 23 Fällen in Bremen und Umgebung Steine, Baustellenschilder und andere Hindernisse auf Fahrbahnen abgelegt zu haben. Damit wollten sie offenbar Unfälle provozieren. Verurteilt wurden sie jedoch nur in zwölf beziehungsweise 13 Fällen. In acht Fällen stellte das Gericht das Verfahren ein.

In einigen Fällen war es durch das Überfahren der Hindernisse zu Schäden an den Autos gekommen. In einem Fall rammte ein Lieferwagen einen aufrecht aufgestellten Fuß eines Baustellenschildes, der sich mehrere Zentimeter in die Karosserie bohrte. Viele Fahrer konnten rechtzeitig ausweichen. Zum Glück wurde niemand schwer verletzt. Einige Autofahrer bekamen allerdings einen gewaltigen Schrecken.

Für die beiden ersten Taten aus den Jahr sprach das Gericht die Angeklagten frei. Diese hatten sie von Anfang an abgestritten. Pikant: Möglicherweise hatte die zufällige Begegnung mit dem ersten Unfall die beiden Männer erst auf die Idee gebracht. Seinerzeit hatte eine Frau durch das Überfahren eines Steins auf dem Autobahnzubringer die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Einer der Angeklagten war auf den Unfall zugefahren, hatte den Notruf abgesetzt und war als Ersthelfer aufgetreten.

Nach dem Urteil aus der Haft entlassen

Nach rund neun Monaten Untersuchungshaft durften die Verurteilten das Landgericht als freie Männer verlassen – vorerst. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, müssen sie mit einer Ladung zum Strafantritt rechnen. Autofahren dürfen sie ab sofort nicht mehr. „Sie haben sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen“, begründete der Vorsitzende Richter. Einerseits wegen der Taten an sich. Andererseits, weil sie mit dem Auto zu den Tatorten gefahren waren. Manchmal hätten sie die Steine sogar direkt aus dem Auto auf die Fahrbahn gelegt, so der Richter.

Einer der beiden Angeklagten verliert auch sein Auto. Der Polo wird eingezogen, weil er als Tatwerkzeug gilt. Der andere Angeklagte hatte Glück. Sein Vater konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass er der Eigentümer des Ford Focus sei.

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