Bremen wird als Reiseziel immer beliebter. Allein zwischen Januar und September 2018 wurden über 1,5 Millionen Übernachtungen gebucht, 4,9 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Foto: Schlie
Bausenator fordert

Airbnb soll Daten privater Vermieter preisgeben

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Bausenator Joachim Lohse will wissen, welche Bürger ihre Bremer Wohnungen über die Internet-Plattform Airbnb an Touristen oder Geschäftsreisende vermieten. Rückenwind für das Vorhaben kommt aus München.

Die Bremer Baubehörde das Unternehmen aufgefordert, ihr die Daten dieser Vermieter zu schicken. „Wir berufen uns da auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München“, sagt Jens Tittmann, Sprecher der Baubehörde.

Die Richter haben Mitte Dezember entschieden, dass Airbnb die Daten von Münchener Vermietern an die Stadt München herausgeben muss. Nur so könne die Stadt kontrollieren, ob die Vermieter das Zweckentfremdungsverbot einhalten. Demnach darf eine komplette Wohnung in München nur maximal acht Wochen im Jahr an Reisende vermietet werden.

Ein ähnliches Gesetz hat die Bremer Bürgerschaft Ende Mai beschlossen. Seither ist die tage- oder wochenweise Vermietung einer kompletten Wohnung nur bis zu 90 Tage im Jahr erlaubt.

300 Unterkünfte in Bremen

Aktuell werden auf Airbnb mehr als 300 Unterkünfte in Bremen angeboten, darunter etwa Wohnungen für 49 Euro je Nacht im Schnoor-Viertel oder für 59 Euro je Nacht im Geteviertel. Doch wie soll die Behörde prüfen, wer wie oft und lange seine private Wohnung zeitweise Reisenden überlässt?

„Wir können ja nicht losmarschieren und in die Wohnungen eindringen, die auf der Plattform angeboten werden“, sagt Tittmann. „Die privaten vier Wände sind ja ein hohes schützenswertes Gut.“

Deshalb hofft die Baubehörde auf die Mithilfe von Airbnb. Das Unternehmen hat sich aber bisher dagegen gewehrt, Daten Münchener Vermieter der bayerischen Landeshauptstadt mitzuteilen. Da der Firmensitz in Irland sei, müsse sich das Unternehmen nicht an deutsche Gesetze halten, argumentierte Airbnb.

Richter wischen Einwürfe vom Tisch

Den Einwurf wischten die Münchener Richter vom Tisch. Allerdings steht die schriftliche Begründung des Urteils noch aus. Sobald sie dem Unternehmen vorliegt, hat es einen Monat Zeit zu überlegen, ob es in die Berufung geht.

Im Sommer hatte Airbnb angeboten, von den Bremer Kunden die City-Tax einzuziehen und an die Finanzbehörde zu überweisen. Doch das lehnte Finanzsenatorin Karoline Linnert ab. Ihre Sprecherin Dagmar Bleiker sagte damals: „Das Unternehmen will nur eine pauschale Summe überweisen, die wir nicht kontrollieren können.“

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