Die eingerichtete Sonderkommission hat erste Eindrücke aus dem vorhandenen Videomaterial gewinnen können. Foto: WR
Ermittlungen

Fall Magnitz: kein Hinweis auf Schlaggegenstand

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Nach dem Angriff auf den Bundestagsabgeordneten der AfD, Frank Magnitz, und der Bildung einer Sonderkommission, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft erste Ermittlungsergebnisse erzielen.

Infolge erster Vernehmungen und der Sicherung sowie Auswertung des vorhandenen Videomaterials ermitteln die Behörden nun wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung. Auf den gesicherten Aufnahmen sind zwei Personen zu erkennen, die sich dem 66-Jährigen von hinten näherten. Währenddessen lief eine dritte Person versetzt dahinter. Einer der Unbekannten  schlug den Bremer von hinten nieder, woraufhin der Mann stürzte.

Der Abgeordnete erlitt eine stark blutende Kopfverletzung. Anschließend flüchteten die drei Personen vom Ort des Geschehens. Auf dem bisher gesicherten Videomaterial kann der Einsatz eines Schlaggegenstandes nicht festgestellt werden. Magnitz hatte angegeben, dass ihn drei Maskierte mit einem Kantholz bewusstlos geschlagen und anschließend auf ihn eingetreten hatten.

Politiker von SPD, Grünen, CDU und Linke haben den Angriff im Verlauf des Tages verurteilt.

Die eingerichtete Sonderkommission bittet weiterhin mögliche Zeugen sich unter der Rufnummer 0421 362 38 88 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

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