Prosit Neujahr – auch nach Inkraftreten des neuen Verpackungsgesetzes wird auf Wein kein Pfand erhoben. Foto: pixabay.com
Was ändert sich?

Neues Jahr bringt neue Gesetze

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Wir wünschen einen guten Rutsch gehabt zu haben! Auch 2019 müssen sich Verbraucher wieder an diverse Änderungen und neuen Gesetzen gewöhnen. Die wichtigsten Änderungen von Geldscheinen bis Pfandsystem im Überblick.

Druckfrische 100-Euro- und 200-Euro-Banknoten in geldbörsenfreundlichem Format gibt es ab 28. Mai.  Neue Preisobergrenzen für Telefonate innerhalb der EU oder die Erweiterung des Pfandsystems – auch 2019 ändert sich für Verbraucher einiges.

Wer im neuen Jahr zum Arzt geht, sollte einen Blick auf seine Gesundheitskarte werfen und überprüfen, ob diese noch gültig ist. Alle gesetzlich Versicherten müssten mittlerweile im Besitz eines neuen Exemplars sein. Zu erkennen ist es am Aufdruck G2 oder G2.1 auf der rechten Ecke.

Kinderfreibetrag steigt

Das Jahr 2019 bringt auch neue Steuerregelungen mit sich. So können sich Steuerzahler auf modifizierte Freibeträge freuen. Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 9.168 Euro. Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag: Eltern bekommen künftig 4.980 Euro pro Kind. Zudem gibt es ab Juli mehr Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro. Für jedes weitere Kind zahlt Vater Staat 235 Euro pro Kind.

Laut der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen wird ab 1. Januar das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt. Entschließt sich der Arbeitgeber, zusätzlich zum Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlungen) seinen Mitarbeitern eine Monats- oder Jahreskarte für Fahrten mit Bussen und Bahnen zu finanzieren, so ist dieser geldwerte Vorteil künftig nicht mehr zu versteuern. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, damit keine „Überbegünstigung“ gegenüber Arbeitnehmern entsteht, die das Bus- oder Bahnticket aus eigener Tasche zahlen.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2018 beim Finanzamt einreichen will, hat für die Abgabe zwei Monate mehr Zeit, also statt am 31. Mai müssen die Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben sein.

Auf eine Reihe von Änderungen müssen sich auch Autofahrer einstellen: Zum Jahreswechsel ändern sich für viele Fahrzeugmodelle die Typklassen. Laut ACE be­zahlen 5,7 Millionen Autofahrer durch die neu ermittelte Schadensbilanz im Jahr 2019 mehr für ihre Kfz-Versicherung, 5,4 Millionen Bundesbürger profitieren von besseren Typklassen und einer Geldersparnis.

Geräuschpflicht für E-Autos

Eine weitere Änderung betrifft Stromer: So wird laut ADAC ab 1. Juli 2019 in der EU schrittweise ein verpflichtender Warnton für neue Elektroautos eingeführt. Das Geräusch soll dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer besser auf die „Flüstermo­bile“ aufmerksam werden und so Unfälle vermieden werden können.

Im neuen Jahr verlieren Energieausweise für Gebäude mit Ausstellungsjahr 2008 ihre Gültigkeit. Wer sein Haus 2019 verkaufen, verpachten oder vermieten möchte, müsste sich ein neues Dokument, das über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert, ausstellen lassen.

Neues Verpackungsgesetz

Auf eine weitere Änderung weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. So löst zum Jahreswechsel das Verpackungsgesetz die bisherige Verpackungsverordnung ab. Ziel ist es, Mehrwegverpackungen besser zu kennzeichnen, Recyclingquoten zu steigern und auf Wiederverwertung von Verpackungsmaterial zu setzen. Ebenfalls neu: Für Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent wird künftig ein Pfand von 25 Cent erhoben. Pfandfrei bleiben Säfte und Wein.

Eine komplette Über­sicht der Änderungen unter verbraucherzentrale-bremen.de

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