Teurer Einsätze bei Werder-Spielen
Bundesliga-Streit

Fußballclubs sollen zahlen

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Streit zwischen Bremen und der Deutschen Fußball-Liga ans Bremer Oberverwaltungsgericht zurüchverwiesen - aber mit einer wichtigen Anmerkung.

Bremen darf außergewöhnlich hohe Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesliga-Spielen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Rechnung stellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar kein Urteil gefällt. Es verwies das Verfahren zwischen Bremen und der DFL an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurück. Aber das Bundesverwaltungsgericht stellte grundsätzlich klar: „Für den besonderen  Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.“ Das ist ganz im Sinne des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer, der damit eine entscheidende Etappe gewonnen hat.

Im konkreten Streitfall muss Bremen allerdings noch Details klären. So soll Mäurer unter anderem darlegen, inwieweit Kosten für „polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Störer“ herausgerechnet werden müssen. „Es besteht die Gefahr der Doppelabrechnung“, sagte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Sobald das Oberverwaltungsgericht Bremen sein Urteil gefällt hat, dürften auch andere Bundesliga-Städte die DFL zur Kasse bitten. Die DFL hatte vorhar schon darauf hingewiesen, dass sie die Rechnung für polizeiliche Mehrkosten an die betreffenden Clubs weiterreiche. Im konkreten Fall müsste dann Werder Bremen zahlen.

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