Die SPD-Politikerin Eva Quante-Brandt ist seit 2015 Gesundheitssenatorin. Im neuen Klinikum Mitte ließ sie alles für eine elektronische Patientenakte am Bett vorbereiten. Foto: Schlie Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt verabschiedet sich.
Bremer Senat

Senatorin Quante-Brandt geht

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Und wieder verabschiedet sich in Bremen ein Regierungsmitglied.

Nach Umweltsenator Joachim Lohse und Wirtschaftssenator Martin Günthner will auch Wissenschafts- und Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt nicht mehr. Sie tritt im neuen Senat nicht mehr an. Das teilte sie jetzt Bürgermeister Carsten Sieling mit. „In den letzten beiden Legislaturperioden habe ich als Senatsmitglied politisch und fachlich herausfordernede Ressorts verantwortet und vertreten“, sagt die Sozialdemokratin. „Diese Tätigkeiten haben mein volles Engagement gefordert. Für meine persönliche Zukunft wünsche ich mir veränderte Schwerpunkte in der Lebensgestaltung.“ Diese Wunsch sei mit der Arbeit als Senatorin nicht vereinbar, sagte Quante-Brandt, ohne dies näher zu erläutern.

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Eine Antwort

  1. Gunnar-Eric Randt sagt:

    Mitzeichnen für eine Zukunft der Vielfalt für Alle

    Bremen nutzte die Quante-Brandt eh nichts. Politik für Minderheiten unterstützen Sozialfaschisten in Bremen nicht.

    Sie hilft vor allen Dingen keinen Menschen mit Behinderungen die als gebürtige Bremer in einer Dienststelle ihres Ressorts für Wissenschaft tätig waren und aus einer Familie entstammen, die im Gesundheitsressorts ihre Wurzeln hat.

    Im Rahmen der Gleichberechtigungsbemühungen der Bundesregierung stellt sich die Lage für Männer mit Behinderungen beispielsweise am familienfreundlichen ersten Arbeitsmarkt bei der Besetzung von Vollzeitstellen, auch im Homeoffice, am schlechtesten dar. Im Zweifel werden gleichberechtigte, gesunde Frauen den Männern mit Behinderungen vorgezogen. Selbst beim besonderen Schutz vor Altersarmut haben Menschen, die aus Vernunftgründen kinderlos wegen ihrer Behinderung geblieben sind und keine sonstige Familie oder Verwandtschaft auf der Welt aufweisen, es am schwersten unterzukommen. Da ist durchaus über die Einführung der auch in anderen Politikfeldern so beliebten Quote laut nachzudenken, um einer Minderheit , selbst unter Alleinstehenden, zu gleichwertigen Rechten zu verhelfen.
    Befinden die sich in besonderen Lebenssituationen, wie in seinem Falle als familienpolitischer Minderheitenvertreter, haben sie im familienfreundlichen Unternehmen keine Chance. Schon gar nicht in Bremen, wo man es mit der Behindertenquote bei der Arbeitsplatzbesetzung nicht so genau nimmt. 60 & der Unternehmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe für nicht oder nur zum Teil besetzte Arbeitsplätze.

    Als Mensch mit Behinderungen lebt der Betroffene in Deutschland. Hier ist es ihm nicht möglich auf Grund weiterer „Alleinstellungsmerkmale“, die ihn nicht nur in Deutschland ausgrenzen, selbst bestimmt und gleichberechtigt leben zu können. Er ist in zweiter Generation alleinstehend, und hat nach der Pflege, Betreuung und Sterbebegleitung, über Jahre selbst vorgenommen, seine letzte Angehörige verloren. Der Betroffene leidet seit der Geburt an Mehrfacherkrankungen von denen zwei genetischer Natur sind und so gut wie noch nicht erforscht. Deshalb ist er kinderlos.

    Sein derzeitiger Grad der Behinderungen macht 70 % aus. Um weitere Merkzeichen sowie die Anerkennung eines Dienstunfalles sowie die Verfolgung einer Verletzung, die ihm ein Zahnmediziner im Unterkiefer beibrachte, kämpft er seit Jahren. Im Zeitraum von 12/2015 – 06/2018 musste er 10 Krankenhausaufenthalte wahrnehmen. Während derer 7 wurde er am Bein behandelt. Die Eingriffe allein hierbei dauerten zwischen 2,5 und 6,5 Stunden. Auch hierbei wurde der Betroffene nachweislich unterversorgt und fehlbehandelt. Hier ist er einmal mehr nachweispflichtig geworden und ohne Unterstützung von Juristen geblieben. Der betroffene hat seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst 2012 wegen Mobbing und unzureichender Rechtsvertretung aufgeben müssen.

    Als Rechtslaie und schwer erkrankter Mann konnte er nicht immer zeitnah seinen Verpflichtungen nachkommen. Das wird gnadenlos von dritter Stelle ausgenutzt. Es wird von ihm erwartet, eine Vermögensauskunft abzugeben und er ist aktuell davon bedroht, in das Gefängnis zu müssen, da kein Anwalt bereit ist, ihn zu vertreten.

    Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat ihm nach einem über 300-seitigem Vortrag ein Aktenzeichen vor dem 1. Senat gegeben und ihm empfohlen, einen Anwalt, der ihn in einem Sozialgerichtsverfahren offensichtlich schlecht vertreten hat, strafrechtlich zu verfolgen. Er findet aber keinen Anwalt, der ihm hierbei hilft, gegen einen Kollegen oder Juristen vorzugehen.

    Verschiedene Vorfälle in diesem Zusammenhang, wurden durch ihn auch bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bremen seit 2015 zur Anzeige gebracht. Hier geht es gegen die gesetzliche Krankenversicherung, Richter und weitere Rechtsanwälte, die korrumpierbar sind sowie gegen Ärzte.

    Politiker, die er als „Minderheitenvertreter“ angeschrieben hat, melden sich nicht zurück. Den Anwalt, den zu verklagen ihm empfohlen wurde, Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in Persönlichkeitsrechte anderer Personen (Namensnennung) eingreift. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

    Der ihn einem Arbeitsrechtsverfahren nur leidlich vertrat, ist Bürgermeister in einem kleine Ort in Rheinland-Pfalz geworden, ist Gewerkschafter, im Gremium einer Rechtsschutzversicherung, war Bahnbetriebsrat gewesen und sollte Geschäftsführer des Bahnbetriebsrates der Deutschen Bahn werden. Er vermasselte nicht nur das Leben des Betroffenen und vermutlich auch weiterer Mandanten die er als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten hat, sondern aus sein eigenes, wie dem Betroffenen sein ehemaliger Kollege mitteilte. Angeblich sollen Staatsanwaltschaft, Hauptzollamt und Richter vom Arbeitsgericht ihn wegen Unzulänglichkeiten und Nachlässigkeiten verfolgen denn auch eine Mitarbeiterin hat ihn verklagt. Auch das ist der Oberstaatsanwaltschaft in Bremen kenntlich. Obwohl der Betroffene sich sogar per Einschreiben postalisch an die Oberstaatsanwaltschaft in Bremen wandte, um Ermittlungs- oder Sachstandsauskünfte abzufragen, erhielt er bis heute keine Antwort.

    Zu einem Ausgangsverfahren, zu dem er weitere Fakten beitragen wollte, die inhaltlich mit dem Klageinhalt des ursprünglichen Sozialgerichtsverfahrens in Verbindung standen, eröffnete ihm das Sozialgericht in Bremen insgesamt über 20 Aktenzeichen. Das macht keine Rechtsschutzversicherung mit.

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_05/_22/Petition_95229.nc.html

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