Eine ganz typische Situation in der Mühlenfeldstraße – Rücksicht nehmen ist angesagt und daher soll hier künftig maximal 30 Stundenkilometer gefahren werden.Foto: Bornkeßel Eine ganz typische Situation in der Mühlenfeldstraße – Rücksicht nehmen ist angesagt und daher soll hier künftig maximal 30 Stundenkilometer gefahren werden. Foto: Bornkeßel
Oberneuland

Tempo 30 ohne Flickenteppich in Oberneuland

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Beirat stellt Anträge für die Rockwinkeler Heerstraße und die Mühlenfeldstraße.

von Christine Bornkeßel

Zum wiederholten Mal befasste sich der Beirat Oberneuland mit dem Thema Tempo 30. Gab es doch auch bereits in der vergangenen Legislaturperiode verschiedene Anträge auf Einrichtung einer Tempo-30-Strecke, beispielsweise auf der Rockwinkeler Heerstraße kurz vor der Kreuzung mit der Oberneulander Heerstraße.

In der jüngsten Beirats­sitzung wurden fraktionsübergreifend zwei Tempo-30-Anträge gestellt und einstimmig verabschiedet. Zum einen handelt es sich um die Mühlenfeldstraße, die nach der Eröffnung des Eisenbahntunnels stark frequentiert werde.

Verkehrsaufkommen wird weiter wachsen

Da seien zum Bespiel die Menschen, die die an der Straße gelegenen Angebote nutzten und dazu ihr Fahrzeug am Straßenrand abstellten. Komme dann in Kürze das Nahversorgungszentrum mit einem Wochenmarkt auf dem ehemaligen Sportplatzgelände hinzu, dann wird nach Ansicht der politischen Vertreter Oberneulands das Verkehrsaufkommen nochmals anwachsen.

Weiterhin führten die Fraktionen bei ihrem gemeinsamen Antrag ins Feld, dass der Zustand der Straße ein schnelleres Fahren unmöglich mache. Weiterhin stoße die Mühlenfeldstraße auf die Straße Auf der Heide, auf der die Höchstgeschwindigkeit bereits bei 30 km/h liegt.

Ein weiteres Argument war die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung eines 30er Bereiches rund um die Grundschule und das Seniorenheim. Dann könne und sollte man doch gleich die ganze Straße mit Tempo 30 versehen.

Oberneulander Landstraße zu Tempo-30-Zone ausbauen

Der zweite Antrag aus der letzten Sitzung fordert ein identisches Vorgehen der Stadt, umgesetzt durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV), auch für die Oberneulander Landstraße ab der evangelischen Kirche. Ab dort herrscht heute ein stetiger Wechsel zwischen 50 Stundenkilometern als zulässiger Höchstgeschwindigkeit und 30 Stundenkilometern.

Die Zahl der Wechsel wird noch weiter zunehmen, wenn das ASV die verpflichtende Regelung der Tempobegrenzung auf 30 an Schulen, Kindergärten und Senioreneinrichtungen umgesetzt hat.

Um einen solchen „Flickenteppich“ auch hier zu verhindern, vor allem aber zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Bürger, solle nach dem fraktionsübergreifenden Antrag des Oberneulander Beirates die gesamte Straße als Tempo-30- Strecke ausgewiesen werden. Weiterhin führe der schlechte Zustand der Straße dazu, dass man kaum schneller fahren könne.

Vorsicht und Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer

Eine solche Neuregelung mache aber nur dann Sinn, wenn sich die Verkehrsteilnehmer auch daran halten würden. Daher ist in beiden Anträgen der Wunsch formuliert, die Einhaltung der Tempobeschränkung zu kontrollieren.

In der folgenden Diskussion brannte dann neuerlich das Thema des Verhaltens der Schüler des Ökumenischen Gymnasiums auf, die mit dem Rad oftmals in Gruppen nebeneinander fahren würden.

An dieser Stelle schaltete sich Horst-Günther Feldmann als Referatsleiter für das Polizeikommissariat Ost 1 ein. Nachdrücklich bat er alle Verkehrsteilnehmer darum, Vorsicht, Rücksicht und ein wenig mehr Gelassenheit mit an das Steuer des Fahrzeugs oder den Lenker des Fahrrads mitzunehmen.

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