Foto: Pixabay Sollen die Landesämter für Verfassungsschutz in Bremen und Niedersachsen zusammengelegt werden? Symbolfoto: Pixabay
Ansichtssache

Pro & Contra: Verfassungsschutz zusammenlegen?

Von
Sollen die Verfassungsschutz-Landesämter in Bremen und Niedersachsen zusammengelegt werden?

Pro: Birgit Bergmann,Innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion

Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist reformbedürftig. Die Aufgaben von Inlandsgeheimdiensten und Polizei wurden aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich getrennt. Dies sollte erhalten bleiben.
An der Tat von Anis Amri wurde allerdings sichtbar, wohin es führen kann, wenn 17 Verfassungsschutzämter, 16 Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt nicht zeitgleich über wichtige Informationen verfügen. Unser Städte Bremen und Bremerhaven liegen mitten in Niedersachsen. Kriminalität und Terrorismus machen aber an Grenzen nicht halt, Kriminelle sind national und international bestens vernetzt. Daher ist die Kleinstaaterei in puncto Sicherheitsarchitektur kontraproduktiv.
Es ist sinnvoll die Landesämter für Verfassungsschutz aus Bremen und Niedersachsen zusammenzulegen. Die Expertise Bremens geht dabei nicht verloren, sie käme den niedersächsischen Kollegen zugute.

Contra: Kevin Lenkeit, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Ich halte es für unverzichtbar, dass Bremen ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz hat, welches als Frühwarnsystem vor religiösem und politischem Extremismus und dem Schutz unserer Demokratie dient.
Die Kenntnis der Situation vor Ort und die Zusammenarbeit der lokalen Sicherheitsbehörden mit kurzen Wegen ist wichtig für den Erfolg dieser Arbeit. Zudem sichert die Eigenständigkeit auch Unabhängigkeit und in der Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und anderen Landesämtern Einfluss auf die Strategie: So war Bremen etwa bei den Reichsbürgern, der Identitären Bewegung und der AfD Vorreiter, weil es früh die Aufmerksamkeit auf diese Gruppen gelenkt hat.
Nicht zuletzt hat man beim NSU gesehen, wie wichtig eine wirksame parlamentarische Kontrolle ist. Und nur durch die Eigenständigkeit des Landesamtes ist eine solche Kontrolle durch die Bremische Bürgerschaft gewährleistet.

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