Dort wo einst das Concordia-Theater stand, wird derzeit ein neues Studentenwohnheim gebaut. An der Schwachhauser Heerstraße sollen 60 Appartments entstehen. Foto: Schlie Sollte eine Bodenwertzuwachssteuer eingeführt werden? Symbolfoto: WR
Ansichtssache

Pro & Contra: Bodenwertzuwachssteuer einführen?

Von
Unser Pro & Contra zur Frage: Soll eine Bodenwertzuwachssteuer eingeführt werden?

Pro: Falk Wagner
Sprecher für Stadtentwicklung, Wohnen und Bau SPD-Fraktion

Stellen Sie sich folgendes vor: Eine Kommune erklärt Ackerland zu Bauland, sie verhundertfacht damit den Wert des Grundstücks. Der Besitzer errichtet kein einziges Haus, er verkauft lediglich das Grundstück weiter – mit einem astronomischen Gewinn.
Genau dieses Szenario ist der Traum jedes Spekulanten. Hier klafft eine Gesetzeslücke: während die Stadt selbst Entschädigungen zahlen muss, wenn sie Bauland zur Grünfläche umwidmet, kann sie im Umkehrfall aktuell leer ausgehen. Gleichzeitig wird das verzögert, was für den Wohnungsmarkt eigentlich wichtig wäre: bauen, bauen, bauen.
Deshalb will die SPD solchen Fällen mit einer einmaligen Spekulationssteuer begegnen. Das Geld können die Städte für sozialen Wohnungsbau einsetzen. Der wichtigste Effekt für die Bevölkerung aber: Das Geschäft mit Bauland dreht sich weniger ums Spekulieren und mehr ums Bauen.

Contra: Ingmar Vergau
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen

Die Bodenwertzuwachssteuer ist eine Substanzbesteuerung. Es wird auch ohne Realisierung der Wertsteigerung besteuert. Wertsteigerungen der Immobilien sind in Bremen nicht auf gemeindliche Planungsleistungen, sondern auf externe Marktbedingungen wie niedrige Zinsen und auf vom Eigentümer selbst finanzierte Verbesserungen zurückzuführen. Die Einführung ist verwaltungsaufwendig und wenig ertragreich. Diese Erfahrungen haben Dänemark und Großbritannien gemacht. Bei Einführung der Steuer muss im Gegenzug ein Ausgleich bei Wertverlust stattfinden. Bei städtebaulichen Sanierungen und Entwicklungsmaßnahmen sieht das Baugesetzbuch bereits Möglichkeiten über Sanierungs- bzw. Planungswertausgleiche vor. Wertsteigerungen beim Verkauf werden bereits über die Spekulationssteuer abgeschöpft und finden anderweitig steuerliche Berücksichtigung, wie bei der Bemessung der wertabhängigen Grundsteuer.


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