Die Polizei setzt die angeordneten Verfügungen in der Stadt und im Landkreis konsequent durch. Foto: av Die Polizei setzt die angeordneten Verfügungen in der Stadt und im Landkreis konsequent durch. Foto: av
Corona-Krise

Polizei löst Gruppe von 15 Personen auf

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Die Polizei setzt die angeordneten Verfügungen durch.

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat zusammen mit der Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch am vergangenen Wochenende erstmals die Einhaltung der behördlich angeordneten Verfügungen im Zusammenhang mit Corona kontrolliert. Es wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

Unter anderem lösten die Beamten in der Stadt Delmenhorst am Sonntag auf einem Parkplatz an der Elbinger Straße die Versammlung einer Gruppe von zirka 15 Menschen auf.

Entfernungsradius nicht eingehalten

Ein weiterer Verstoß wurde in Hundsmühlen im Landkreis Oldenburg festgestellt. Vor einem Kiosk hatten sich mehrere Personen versammelt und verzehrten dort Getränke und Speisen. Sie hielten dabei den vorgeschriebenen Entfernungsradius von 50 Metern zum Kiosk nicht ein.

Im Landkreis Wesermarsch deckten die Kontrolleinheiten einen weiteren Verstoß auf. Ein Betreiber von Angelteichen in Stadland hatte seinen  Kunden das Angeln erlaubt. Die Nutzung der Angelteiche wurde daraufhin von den Beamten untersagt und die Personengruppe aufgelöst.

Trotz Verbot Eisdiele weiterhin betrieben

In Butjadingen hatten sich auf einem Parkplatz im Hafenbereich sogar mehrere Personen mit Wohnmobilen getroffen, um dort zu campen. In Elsfleth betrieb der Besitzer eines Eiscafés trotz des bestehenden Verbotes seine Eisdiele weiter.

Die Polizei wird weiterhin verstärkte Präsenz auf den Straßen zeigen und Kontrollen durchführen. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen als auch Gruppen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, werden konsequent aufgelöst. Darüber hinaus müssen geöffnete Gastronomiebetriebe mit Schließungen rechnen.

Hohe Bußgelder verhängt

Bei Zuwiderhandlungen werden Strafverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet und hohe Bußgelder verhängt. Weiterhin erlaubt sind Arztbesuche, der Lebensmitteleinkauf und Fahrten zur Notbetreuung der Kinder. Dabei ist jedoch immer auf die Einhaltung der Maßnahmen der Allgemeinverfügung zu achten.

Der Polizeidirektor Carsten Hoffmeyer, der stellvertretende Landrat des Landkreises Oldenburg, Carsten Harings, der stellvertretende Landrat des Landkreises Wesermarsch, Thomas Brückemann, sowie Axel Jahnz, Oberbürgermeister der Stadt Delmenhorst stimmten sich am heutigen Montag über das weitere Vorgehen ab. Wichtige Aspekte waren Maßnahmen zur Optimierung der Verfahrensweisen im Umgang mit Corona-Infizierten, die dauerhafte telefonische Erreichbarkeit qualifizierten Fachpersonals der Gesundheitsämter, damit im Verdachtsfall einer Infektion mit dem Corona-Virus professionell und unverzüglich reagiert werden
kann.

Auf der Internetpräsenz des Landes Niedersachsen sind die Erlasse und die Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung nachzulesen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung

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