Die Kontaktdaten der Gäste dürfen nicht mit offen einsehbaren Listen abgefragt werden. Foto: Schlie
Gastronomie

Ärger über Gästelisten

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Bei der Datenschutzbeauftragten häufen sich Beschwerden wegen der Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie.

Seit die Restaurants in Bremen wieder Gäste bewirten dürfen, häufen sich bei Imke Sommer die Beschwerden. „Wir haben sehr viele Beschwerden bekommen, dass am Eingang Listen liegen, in die sich die Gäste nacheinander eintragen, oder dass solche Listen von Tisch zu Tisch gereicht werden“, sagt die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz. „Bei offenen Listen können Gäste dann auch die Informationen über die anderen Gäste lesen und schlimmstenfalls sogar fotografieren.“

Wirte verpflichtet Kontaktdaten aufzunehmen

Wirte sind jetzt verpflichtet, Name und die Kontaktdaten wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu dokumentieren. Außerdem müssen sie festhalten, wann jeder Gast kommt und wann er wieder geht. Drei Wochen lang müssen die Wirte die Unterlagen aufbewahren. Wird bei einem Gast später Corona diagnostiziert, lässt sich so schnell herausfinden, mit wem er Kontakt hatte.

Einige Restaurants haben diese Regel wohl missverstanden. Es müsse für jeden einzelnen Gast ein eigenes Formular geben oder jeder Gast müsse einzeln befragt und dann die Antworten notiert werden, sagt Sommer. Das verhindere Stalking im Netz oder per Telefon. Sommer bittet Gäste, die Gastwirte darauf hinzuweisen.

Bislang kein Bußgeld vorgesehen

Die Gastwirte stehen in der Pflicht, diese Daten zu sammeln, auch wenn es keine Bußgeldstrafe gibt, wenn sie es nicht tun. „Gäste sind nicht verpflichtet, ihre Daten preiszugeben. Dann dürfen sie aber auch nicht bedient werden“, sagt Sommer. Auch dürfe das Gesundheitsamt nur Zugriff auf die Daten bekommen, wenn ein Corona-Fall nachgewiesen ist, um eine Infektionskette nachverfolgen zu können. Deswegen müssen Gäste auch nicht ihre Adresse, sondern nur Telefonnummer und Mailadresse hinterlassen.

Es ist laut der Datenschützerin auch nicht legitim, wenn Wirte ihre Gäste auffordern, den Personalausweis vorzulegen. Schließlich sei es im eigenen Interesse der Gäste zu wissen, ob sie sich in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben. „Das Grundrecht Datenschutz ist einerseits die Grundlage für die Verarbeitung der Daten, aber gleichzeitig auch die Grenze. Die Kontaktdaten draußen abzufragen ist beispielsweise nicht okay“, sagt die Datenschutzbeauftragte.

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