Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen von Freitag an wieder Besucher einlassen. Allerdings nur unter Auflagen. Vor allem müssen alle Personen einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Aber damit ist es noch nicht getan.Foto: Schlie
Weitere Lockerungen

Jetzt geht es wieder los

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Kitas und Schulen nehmen mehr Kinder auf - Kinos und Theater dürfen ab Freitag öffnen.

Die ersten 4.000 Masken sind schon eingetroffen, weitere Masken sowie Schutzvisiere und Spuckschutz sind bestellt. Denn vom kommenden Montag an sollen die Grundschulen jeweils die Hälfte ihrer Schüler in wechselnden Schichten unterrichten. Und vom 22. Juni an sollen alle Klassen komplett an vier Tagen in der Woche kommen.

„Wir können nicht die Kneipen öffnen, während Kinder zu Hause sitzen“, sagt Bildungssenatorin Claudia Bogedan. Zumal Kinder laut jüngsten Studien das Coronavirus kaum übertragen. Lehrer können sich auf Wunsch maskieren.

Kitas ändern ihr Angebot

Auch die Kitas ändern ihr Angebot. Vom nächsten Montag an betreuen sie alle Kinder, die vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie schon einen Platz besaßen, mindestens 20 Stunden in der Woche, also von montags bis freitags jeweils vier Stunden lang. Wo es personell möglich ist, auch länger. „So ist es mit allen Trägern verabredet“, sagt Bogedan.

Aktuell gehen rund 10.000 Kinder in die Notbetreuung, einige sogar länger als 20 Stunden in der Woche. Sie sollen auch künftig länger bleiben dürfen, sofern dafür genügend Betreuer bereitstehen.
Für Kitas und Grundschulen gilt: Die Kinder sollen nicht ihre Gruppen wechseln und die Gruppen nicht ihre Räume. In den weiterführenden Schulen ändert sich vorerst nichts, da dort solch eine Trennung schwierig wäre.

Maximal 200 Besucher

Bürgermeister Andreas Bovenschulte kündigt weitere Lockerungen an. Nach den Restaurants und Kneipen dürfen vom nächsten Freitag an Kinos, Theater und Konzerthäuser öffnen, allerdings nur unter Auflagen. Zu jeder Veranstaltung dürfen höchsten 200 Besucher kommen.

In den Kinos gilt diese Grenze für jeden einzelnen Saal, nicht fürs gesamte Haus, wie die Wirtschaftsbehörde klarstellt. Allerdings müssen die Besucher immer einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.

Die Lockerung gilt ausdrücklich nicht „für große Konzerte oder andere Großveranstaltungen“, auch nicht für Clubs und Bars, wie Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt betont. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Veranstaltungs- und Konzertbranche auch über den 31. August hinaus Hilfen erhält. Bis zu dem Tag sind Großveranstaltungen ohnehin bundesweit verboten.

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