Die Gesellschaften hinter dem Krankenhaus sind wirtschftlich angeschlagen. Foto: Konczak Symbol-Foto: Konczak
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Gesellschaftervertrag sorgt für Ärger

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Der Streit zwischen Roswitha Ahrens-Groth und Oberbürgermeister Axel Jahnz geht in die nächste Runde.

Der Streit zwischen Roswitha Ahrens-Groth und Oberbürgermeister Axel Jahnz geht in die nächste Runde: „Die Staatsanwaltschaft hat die vom Oberbürgermeister erstattete Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen mich im April eingestellt und dem Oberbürgermeister keine weiteren Rechtsmittel zugestanden“, betont Ahrens-Groth per Pressemitteilung.

Kein strafbares Verhalten

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sah die Staatsanwaltschaft Oldenburg in deren Facebook-Eintrag vom 8. Juni 2019 kein strafbares Verhalten. Darin ging es um die Umsetzung eines Ratsbeschlusses zum Gesellschaftsvertrag des neuen Krankenhauses der Stadt Delmenhorst.

„Die SPD kritisierte derzeit, dass man im gültigen Gesellschaftsvertrag unter anderem die vom Stadtrat gewollte Mitwirkung des Aufsichtsrates bei wichtigen Personalien, die Findung des Vorsitzes im Aufsichtsrat und das Selbstverwaltungsrecht bei der Findung von Mitgliedern der Beschäftigten im Aufsichtsrat nachträglich geändert hat“, zählt Ahrens-Groth auf. Der Ratsbeschluss zum Gesellschaftsvertrag vom 31. Januar 2018 sei ihrer Meinung nach, deshalb nie umgesetzt worden, stattdessen änderte man ihn ab.

Fehlende Transparenz

„Der Oberbürgermeister hatte auch in seiner Rolle als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Stadtkrankenhaus GmbH die Pflicht, spätestens bei der Eigentumsübergang des Krankenhauses an die Stadt, den Rat darüber zu informieren, dass der beschlossene Gesellschaftsvertrag in abgeänderter Form ins Handelsregister eingetragen wurde. Das ist offenbar nicht geschehen“, beklagt Ahrens-Groth.

Das sieht Jahnz anders: „Wie die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, ist der Gesellschaftsvertrag nicht durch die Stadt oder meine Anweisung geändert worden, sondern durch den damaligen Insolvenz-Geschäftsführer sowie die Insolvenzverwalter.“ Diese Tatsache sei mittlerweile hinreichend gewürdigt worden. „Frau Ahrens-Groth kann ihren Standpunkt gerne weiterhin vertreten. Der Vorgang ist von der Staatsanwaltschaft abgeschlossen worden. Ich konzentriere mich auf die aktuellen und zukünftigen Aufgaben“, sagt Jahnz.

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