Wer aus einem Corona-Risikogebiet einreist, muss sich testen lassen. Foto: Konczak Wer aus einem Corona-Risikogebiet einreist, muss sich testen lassen. Foto: Konczak
Corona

Hausarrest als Reisemitbringsel

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Das neue Schuljahr hat für einige Schülerinnen und Schüler sogleich mit Hausarrest begonnen.

Jeder Rückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet muss sich automatisch in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Kinder. Erst mit Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses kann diese Quarantäne möglicherweise vorzeitig verlassen werden.

Corona-Quarantäne

Bund und Länder haben sich am 27. August darauf geeinigt, dass die Corona-Quarantäne auch nach einem Test frühestens ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden werden kann. Diese Regelung wird allerdings frühstens am 1. Oktober in Kraft treten.

„Quarantänepflichtige Kinder, die deshalb nicht beschult werden können, werden nach Kenntnis der Fachverwaltung von den betreffenden Schulen mit Aufgaben versorgt“, teilt Timo Frers, Pressesprecher der Stadt Delmenhorst auf Nachfrage mit.

Keine Altersdifferenzierung

Doch nicht nur Schüler, auch Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, müssen möglicherweise zu Hause bleiben. „Die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten macht keine Altersdifferenzierung“, sagt Frers. Ebenfalls gilt diese Regelung für einreisende Arbeitskräfte aus Risikogebieten.

Wer sich nicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses an die Quarantänepflicht hält, können mit 500 bis 3.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung umgegangen werden soll.

Neuer Bußgeldkatalog

Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig – hilfsweise die Polizei. Die genaue Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.

Der Corona-Test kann entweder schon vor der Rückkehr im Ausland, direkt bei der Einreise, zum Beispiel am Flughafen. Er muss spätestens 72 Stunden nach der Einreise durchgeführt werden – und zwar vom Hausarzt oder in einem geöffneten Testzentrum beispielsweise in Oldenburg.

Das Corona-Testzentrum in Delmenhorst wurde im Juli in den Ruhemodus versetzt. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) kann die Einrichtung aber reaktivieren, wenn sich die Verdachtsfälle – wie zum Beispiel im Frühjahr – wieder häufen.

72-stündiges Zeitfenster

Innerhalb dieses 72-stündigen Zeitfensters ist der Test für die Reiserückkehrer kostenfrei. Auch Reisende aus Nicht-Risikogebieten können sich nach ihrer Rückkehr in Deutschland freiwillig testen lassen (ebenfalls beim Hausarzt oder in einem Testzentrum). Für sie enden die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende jedoch zum 15. September.

Online steht ein Buchungssystem zur Verfügung, in dem sich testwillige Rückkehrer selbst anmelden können. Die Buchung ist in der Rubrik Patienten möglich.

In Niedersachsen sind aktuell 16.837 Verdachtsfälle bestätigt (Stand: 1. September). In Delmenhorst gibt es momentan 15 bestätigte Infektionen. Aktuell befinden sich 62 Personen in angeordneter häuslicher Quarantäne.

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