Solche Feierszenen sind derzeit nicht erlaubt, ansonsten könnte die Polizei als ungebetener Gast vor der Tür stehen. Fotomontage: Konczak Solche Feierszenen sind derzeit nicht erlaubt, ansonsten könnte die Polizei als ungebetener Gast vor der Tür stehen. Fotomontage: Konczak
Corona

Polizei als Rausschmeißer

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Verstöße gegen die Corona-Verordnung und die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Wesermarsch

Immer häufiger müssen Polizeibeamte illegale Feiern auflösen. So auch am gestrigen Mittwoch sowie heute in den frühen Morgenstunden, als wiederholt Personen sowohl in der Stadt Delmenhorst als auch in den Landkreisen Oldenburg und Wesermarsch gegen die Einhaltung der Corona-Verordnung verstießen.

Gestern machte ein Anrufer die Polizei auf eine Zusammenkunft mehrerer Personen in einer Wohnung in der Berliner Straße in Delmenhorst aufmerksam. Vor Ort trafen die Beamte fünf Personen aus drei verschieden Haushalten an, darunter drei Erwachsene und zwei Kinder.

In Wildeshausen erwischten die Ordnungskräfte bei der Kontrolle einer Wohnung  zum wiederholten Male vier Personen aus drei
verschiedenen Haushalten.

Abstände und Masken fehlen

In Großenkneten trafen die Beamten auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Vechtaer Straße auf sechs Personen, die sich dort ohne Mund-Nase-Bedeckung aufhielten. Sie standen an einem Fahrzeug und hielten keine Abstände ein.

Im Landkreis Wesermarsch gilt momentan eine nächtliche Ausgangssperre. Trotzdem erwischte die Polizei sieben Personen, die sich nach 21 Uhr außerhalb ihrer Wohnung aufhielten, davon zwei Personen im Bereich Brake und fünf Personen im Bereich Nordenham.

Polizei geht konsequent vor

Die Polizei löst auch weiterhin konsequent jede Versammlung, die gegen die Corona-Regeln verstößt, auf und erstattet Anzeige gegen die Beteiligten. In dem Zusammenhang verweist die Stadt Delmenhorst nochmals auf die Beschränkung von Kontakten: Mitglieder eines Haushaltes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Dabei ist es egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht – oder eine Person eine Familie. In Niedersachsen sind zugehörige Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Das heißt zum Beispiel: Eine Mutter oder ein Vater mit Baby oder Kleinkind darf die Großeltern besuchen oder mit einer anderen Mutter oder einem Vater mit Baby spazieren gehen.

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