In der Fatih Moschee, Heimat der ältesten und größten muslimischen Gemeinde in Bremen und die drittgrößte Moschee in Deutschland, dürfen in diesem Jahr zu Ramadan Gottesdienste stattfinden.Foto: Schlie
Ramadan in Bremen

Ramadan mit Einschränkung

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Wie der muslimische Fastenmonat in Bremen in diesem Jahr zelebriert wird.

„Wir möchten die muslimischen Menschen in Bremen sensibilisieren, sich auch im Ramadan und beim Fastenbrechen an die Corona-Verordnung zu halten“, sagt Murat Çelik, der erste Vorsitzende der Schura, der Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen. „Wir wollen der Verantwortung der Bevölkerung gegenüber gerecht werden. Deswegen weisen wir regelmäßig auf die bestehenden Regelungen hin.“
Seit gestern feiern Muslime weltweit den Fastenmonat Ramadan – schon zum zweiten Mal unter Pandemiebedingungen. Der Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islam. In Bremen sind laut Statista ungefähr zehn Prozent der Einwohner muslimischen Glaubens.

„Ein paar Wochen nach dem ersten Lockdown in 2020 begann auch Ramadan. Also haben wir schon ein paar Erfahrungen, ihn unter Pandemie-Bedingungen zu zelebrieren“, sagt Ilker Kabadayi von der Fatih-Moschee in Gröpelingen. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr dürfen nun allerdings die Moscheen für Gottesdienste öffnen. „Die Nachtgebete und Koranlesungen können unter Beschränkungen stattfinden. Allerdings mit nicht mehr als 100 Personen“, sagt Kabadayi.

Ähnliche Regeln wie in Kirchen

Çelik erläutert: „Wir haben Hygienekonzepte, die auch mit dem Ordnungsamt abgesprochen sind.“ In Moscheen gelten ähnliche Regeln wie in Kirchen. „Wir erfassen die Teilnehmer der Gottesdienste, es gilt Maskenpflicht und jeder soll seinen eigenen Gebetsteppich mitbringen. Zudem achten wir darauf, dass keine Ansammlungen entstehen“, sagt Çelik. „Wenn nächtliche Ausgangssperrungen kommen, müssen wir schauen, ob Religionsgemeinschaften davon ausgeschlossen werden.“

Die größte Einschränkung sei das Fastenbrechen, das eigentlich am 13. Mai stattfinden würde: „Normalerweise treffen wir uns mit vielen Freunden und der gesamten Familie zum Essen und Feiern. Dieses Jahr muss das auf den engsten Familienkreis beschränkt werden“, sagt der erste Vorsitzende.

Austausch mit Ordnungsamt

„Ob Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung durchgeführt werden, stimmen die Innenbehörde, die Polizei und das Ordnungsamt jede Woche gemeinsam ab“, sagt Karen Stroink aus dem Pressereferat der Innenbehörde. Über die Senatskanzlei gebe es aber einen regelmäßigen Austausch mit den Religionsgemeinschaften in Bremen.

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