Bei den Selbsttests für Schüler und Lehrer reicht nach Angaben der Bildungsbehörde ein Abstrich aus der Nase. Bis Juni stehen in Bremen insgesamt 1,3 Millionen Selbsttests zur Verfügung. Foto: Pixabay
Testpflicht

Testverweigerer werden ausgesperrt

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Wie sich die Schulen auf die Testpflicht nach den Osterferien vorbereiten.

Morgen beginnt für Bremens Schüler eine ungewöhnliche Zeit. Eine Woche haben sie dann noch Zeit, sich auf die neuen Corona-Vorschriften einzustellen: Vom 19. April an darf zum Unterricht im Klassenraum nur gehen, wer ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen kann.

Das gilt auch für Lehrer und für jene Eltern, die in das Schulgebäude kommen wollen. Schon von morgen an gilt: Alle Grundschüler und ihre Lehrer müssen eine Maske tragen, wenn der Inzidenzwert über 100 liegt. Am Freitag lag er in der Hansestadt bei 114,2.

Die Schulpflicht gilt weiterhin. Das kann drastische Folgen haben: Wer sich vom 19. April an weigert, einen Selbsttest zu machen, wird nach Hause geschickt und muss am Distanzunterricht teilnehmen.

Keine Kapazitäten für Extra-Unterricht

Für Elke Suhr von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) steckt hier der Teufel allerdings im Detail. „Ich frage mich, wer den Distanzunterricht für diejenigen geben soll, die nicht am Präzenzunterricht teilnehmen. Da stehen doch keine Kapazitäten mehr zur Verfügung“, warnt sie.

Zudem fragt sie sich, wer auf ein positiv getestetes Kind aufpasst, wenn dieses nach dem Testen nicht sofort abgeholt werden kann. „Wir begrüßen zwar, dass nun mehr getestet wird. Allerdings ist das Konzept nicht zu Ende gedacht und es fallen so oder so Unterrichtsstunden dem Testen zum Opfer“, sagt die Gewerkschafterin.

Bildungsbehörde erfolgen die Tests in den jeweiligen Klassenräumen zu Beginn des Unterrichts. Am ehesten böten sich dafür der Montagmorgen und der Donnerstagmorgen an. Weiterführende Schulen entscheiden selber, wie und wann die Tests am besten durchgeführt werden.

Zweifel am Datenschutz

Auch Eltern sind unzufrieden. „Es mangelt an Datenschutz, wenn eine große Gruppe getestet wird und es dann einen Positivfall gibt“, moniert Martin Stoevesandt vom Zentralen Eltern Beirat Bremen (ZEB). Er wünscht sich dennoch, dass alle Beteiligten das Konzept mittragen.

Bei einem positiven Testergebnis werden zunächst die Eltern des Kindes benachrichtigt, damit es abgeholt und das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Das Ergebnis des Schnelltests wird dann durch einen PCR-Test in einem Testzentrum überprüft.

In den Kitas soll es zunächst nur freiwillige Selbsttests geben, allerdings mit wissenschaftlicher Begleitung.

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