Erst die Balearen, dann die Kanaren und jetzt Portugal und Griechenland. Immer mehr Länder öffnen ihre Grenzen für sonnenhungrige Touristen. Wichtig: Urlauber sollen sich genau informieren, was sie buchen und wie sie abgesichert sind. Foto: Kaloglou Erst die Balearen, dann die Kanaren und jetzt Portugal und Griechenland. Immer mehr Länder öffnen ihre Grenzen für sonnenhungrige Touristen. Wichtig: Urlauber sollten sich genau informieren, was sie buchen und wie sie abgesichert sind. Foto: Kaloglou
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Gut informiert Reise buchen

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Nicole Mertgen-Sauer von der Verbraucherzentrale Bremen verrät im Interview, was Urlauber beachten sollten.

WESER REPORT: In die Reisebranche kommt Bewegung. Die neue Einreiseverordnung der Bundesregierung erleichtert das Reisen innerhalb Europas. Die Reiseveranstalter fahren ihr Programm hoch. Was muss ich als Verbraucher aktuell wissen, wenn ich Urlaub im Ausland machen möchte?

Nicole Mertgen-Sauer: Wollen Sie jetzt eine Reise buchen, lesen Sie sich das Angebot des Reiseveranstalters genau durch. Am besten klären Sie bereits vor der Buchung ab, mit welchen Einschränkungen und Corona-Schutzmaßnahmen Sie vor Ort rechnen müssen. Teilt Ihnen der Reiseveranstalter bereits bei der Buchung mit, dass der Pool dauerhaft gesperrt ist oder es bis auf weiteres kein Frühstücksbüfett gibt, sind die damit verbundenen Einschränkungen kein Reisemangel mehr.

Nicole Mertgen-Sauer ist Referentin Recht/Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. Foto: Verbraucherzentrale Bremen

Was muss ich als Urlauber noch wissen?

Informieren Sie sich im Vorfeld genau über Ihr Reiseland. Beim Auswärtigen Amt finden Sie online für jedes Land aktuelle Reisebestimmungen und Sicherheitshinweise. Einen Überblick über die aktuelle Lage in Ländern der EU und was dort gerade zu beachten ist, gibt auch die Europäische Union. Auf dem Portal https://reopen.europa.eu/de oder der kostenlosen App der Bundesregierung „Sicher Reisen“ können Sie Ihr Reiseland wählen und nachlesen.

Die Sommerferien in Bremen starten am 22. Juli. Sollte man jetzt schon seine Pauschalreise buchen oder lieber noch etwas abwarten und was sollte man bei einer Buchung besonders beachten?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten nach wie vor Flüge und Urlaubsreisen für die nächsten Monate an. Ob man Nägel mit Köpfen macht, muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Doch damit die Urlaubsvorfreude nicht zum Verlustgeschäft wird, sollte man einiges beachten.

Konkret heißt das?

Bei Pauschalreisen sind Ihre Zahlungen über eine Versicherung gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Unternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Ebenso können Sie Ihre Reise grundsätzlich kostenfrei stornieren, wenn diese durch Einschränkungen unmöglich ist oder stark erschwert wird, zum Beispiel bei Lockdown, Einreise- oder Beherbergungsverboten sowie Ausgangssperren am Reiseziel. Bei Individualreisen – also wenn Sie Flug und Unterkunft selbst buchen – sollten Sie vorab genau prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine kostenfreie Stornierung möglich ist.

Gibt es bei Individualreisen keinen gesetzlichen Insolvenzschutz?

Nein. Buchen Sie Hotel oder Flug Monate im Voraus und zahlen sofort, ist das Geld im Fall der Insolvenz des Vermieters oder der Airline in der Regel verloren. Sollten Sie nur einen Flug buchen wollen, tun Sie das am besten direkt bei der Airline und zahlen Sie per Kreditkarte.

Was sollten Kurzentschlossene beachten?

Wenn Sie Ihre Individualreise spontan buchen und erst kurz vor Reisebeginn bezahlen, ist das Risiko geringer, weil sich die Gegebenheiten vor Ort besser einschätzen lassen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Situation an Ihrem Urlaubsziel, ob dieses als Risikogebiet eingestuft, Einschränkungen gelten, bestimmte Auflagen erfüllt und ob es Quarantänevorschriften nach Ihrer Rückkehr gibt.

Auf was sollte zusätzlich geachtet werden?

Sie sollten außerdem wissen, welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Manche Anbieter ermöglichen gegen Zuzahlung eine kostenfreie Umbuchung oder Rücktrittsmöglichkeit bis 14 Tage vor Reisebeginn, wenn Sie beispielsweise aus persönlichen Gründen nicht reisen möchten, aber die Reise objektiv ohne erhebliche Einschränkungen möglich wäre. Achten Sie bei diesen Angeboten auf das Kleingedruckte. Auch sollten Sie sich nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht oder Ihnen schriftlich zugesichert wurde.

Viele Veranstalter bieten die sogenannten Flex-Tarife an. Lohnt sich der Aufschlag?

Hier müssen Urlauber genau hinschauen, ob das Angebot für die favorisierte Reise angeboten wird. Flex-Tarife gelten meist nicht für das gesamte Sortiment eines Veranstalters. Pauschalpakete auf Basis von dynamischen, tagesaktuellen Preisen sind in der Regel ausgeschlossen. Auch sollte man prüfen, ob der Tarif für Pakete mit einem regulären Linienflug gilt. Das kann so sein, muss es aber nicht.

Wenn eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht wird, was muss diese unbedingt enthalten?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt grundsätzlich dann ein, wenn nach der Buchung der Reise und Abschluss der Versicherung der Urlauber beziehungsweise eine mitversicherte Person krank wird und man eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen kann. Viele Versicherungsverträge enthalten jedoch Ausschlussklauseln für Pandemien. Das bedeutet, dass die Reiserücktrittversicherung nicht zahlt, wenn Sie an Corona erkranken und Ihr Versicherungsvertrag eine solche Klausel enthält.

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