Getränke und Essen zum Mitnehmen verursachen Unmengen von Plastikmüll. Eine neue EU-Verordnung soll künftig einen Riegel davor schieben.Foto: Filmbetrachter / Pixabay Getränke und Essen zum Mitnehmen verursachen Unmengen von Plastikmüll. Eine neue EU-Verordnung soll künftig einen Riegel davor schieben. Foto: Filmbetrachter / Pixabay
Verbraucher

Einweg-Plastik wird verboten

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Wegfall der Homeoffice-Pflicht und höherer Mindestlohn: Das ändert sich für Bundesbürger ab 1. Juli.

Halbzeit: Die erste Jahreshälfte hat schon eine Reihe von neuen Regelungen und Gesetzen mit sich gebracht, die mittlerweile in unseren Alltag einflossen sind.

Dazu zählen etwa die höheren Kraftstoffpreise, die uns das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz beschert hat, der Wegfall des Solidaritätszuschlags, die Erhöhung der Pendlerpauschale und einige weitere Änderungen mehr. Im Juli treten weitere Regelungen in Kraft.

Die Bundesnotbremse läuft heute aus. Ab morgen gilt die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Neu ist, dass es ab dem 1. Juli keine Homeoffice-Pflicht mehr gibt. Allerdings können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten.

Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte oder von einer Covid-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Zudem sind betriebliche Hygienepläne wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen, heißt es in der aktualisierten Verordnung.

Antigen-Schnelltest für alle

Alle Bundesbürger können sich auch weiterhin kostenlos mindestens einmal pro Woche mit einem Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus hin testen lassen. Nach wie vor übernimmt der Bund die Kosten dafür.

Seit Mitte Juni wird hierzulande schon der digitale Corona-Impfnachweis ausgestellt. Ab dem 1. Juli wird das Zertifikat, das grenzüberschreitendes Reisen innerhalb der EU ohne Beschränkungen möglich machen soll, in der ganzen Europäischen Union gültig.

Änderungen auch in Sachen Mindestlohn: Bis zum 1. Juli 2022 soll dieser in vier Schritten auf 10,45 Euro angehoben werden. Am 1. Januar 2021 erfolgte mit der Anhebung von 9,35 auf 9,50 Euro die erste Stufe. Jetzt Anfang Juli geht es weiter rauf auf 9,60 Euro pro Stunde (brutto). Stufe drei und vier folgen im kommenden Jahr.

Weniger Plastikmüll

Stündlich werden allein rund 320.000 Einweg-Becher für heiße Getränke in Deutschland verbraucht – davon bis zu 140.000 To-go-Becher, heißt es seitens des Bundesumweltministeriums. Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme oder Rührstäbchen aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Das Aus für Plastikbesteck und Co. hat das EU-Parlament schon vor knapp zwei Jahren beschlossen. Jetzt tritt das Gesetz in Kraft. Der Handel kann allerdings nach Angaben der Bundesregierung vorhandene Ware noch abverkaufen.

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