Viele der Bremer Polizeihunde können momentan nicht auf Einsätze gehen. Eventuell müssen darum mehr Beamte eingesetzt werden. Foto: Schlie
Polizeihunde

Lob statt Stachelhalsbänder

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Wie andere Bundesländer mit der neuen Verordnung für Polizeihunde umgehen.

Den Bremer Streit um den Einsatz von Polizeihunden können nicht alle Bundesländer nachvollziehen. Dabei gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung bundesweit, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Sie verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern. In Bremen wurden sie bisher benutzt, um den Hunden unerwünschtes Verhalten abzugewöhnen. Seither kann die Polizei im Land Bremen nach eigenen Angaben einige Tiere der Hundestaffel nicht mehr einsetzen.

„In Einsatzlagen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen die Trieblage und das Stresslevel der Tiere sehr hoch sind und diese auf Hörzeichen kaum reagieren, sollen sie zukünftig nicht mehr als Schutzhund eingesetzt werden“, heißt es in der Unterlage der Bremer Innendeputation. Das könne bei einigen Einsätzen dazu führen, dass anstelle der Diensthunde mehr Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden müssten, heißt es.

Ungeklärte Fragen

Ähnlich wie Bremen hat Mecklenburg-Vorpommern bisher Polizeihunden die umstrittenen Stachelhalsbändern angelegt. Manche Fragen müssten noch geklärt werden, meint Marie Boywitt, Sprecherin des Innenministeriums in Schwerin. „Wie sollen die in bestimmten Fällen unverzichtbare Diensthunde dann noch eingesetzt oder adäquat ersetzt werden?“

Niedersachsen prüft derzeit, ob der weitere Einsatz der betroffenen Tiere möglich ist, wie Mareike Fieker, Sprecherin des Innenministeriums, sagt. „Nach derzeitigem Stand ist nur ein geringer Anteil der niedersächsischen Diensthunde von der neuen Regelung betroffen und nicht einsatzfähig.“

Positive Verstärkung

In Nordrhein-Westfalen bleiben die Diensthunde auch nach der Änderung der Hunde-Verordnung im Einsatz. „Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern“, sagt Polizeisprecher Markus Niesczery. Insbesondere bei Hunden aus der landeseigenen Zucht sei eine Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung regelmäßig erfolgreich. „Nur bei einer sehr geringen Anzahl der Schutzhunde muss überprüft werden, ob diese mittel- oder langfristig aus dem Dienst genommen werden müssen“ sagt Niesczery. Aktuell seien noch keine Fälle bekannt.

Die Hamburger Polizei führt die Hunde an einer Leine mit einem sogenannten arretiertem Gliederhalsband. „Ein Halsband mit nach innen gerichteten, abgerundeten Stacheln hat die Hamburger Polizei bislang nur in begründeten Einzelfällen verwendet“, sagt Sprecher Florian Abbenseth. „Die Ausbildung der Hunde findet ganz überwiegend über positive Verstärkung durch zum Beispiel Lob, Futtergabe oder Beutespiel statt.“ Ob sich aufgrund der neuen Verordnung Änderungen bei Ausbildung und Training oder Einsatz ergäben, werde jetzt geprüft.

Ausbildung analysieren

Auch die bayerische Polizei analysiert die Auswirkungen auf Ausbildung und Einsatz der Diensthunde. Oliver Platzer, Sprecher des bayerischen Innenministeriums betont allerdings, dass bisher keine Diensthunde aus dem Einsatz genommen wurden: „Die Auflösung der Einheiten des bayerischen Diensthundewesens ist nicht geplant.“

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