An diesem Weidezaun ist Stacheldraht angebracht. Symbolbild: Martina I. Meyer
Landwirtschaft

Stacheldraht oder 20.000 Volt?

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Politik diskutiert über Zäune

Stacheldraht könnte bald in Delmenhorst verboten sein. Darüber beriet die Politik im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Gewässerschutz. Konkret ging es um einen Antrag der SPD-Fraktion, „dass städtische Grundstücke nicht mehr von Stacheldraht eingefriedet sein dürfen“. Als konkretes Beispiel für eine mögliche Gefahrenstelle verwiesen die Sozialdemokraten auf Stacheldrahtzäune, wie sie beispielsweise zwischen dem Annenrieder Moor und dem Fußweg an der Annenriede vorkommen.

Landwirte hatten bisher die Wahl

Aktuell sind 468,27 Hektar der städtischen Grünflächen verpachtet. Die Verwaltung hat jedoch keinen Überblick welche davon eingezäunt sind, da dies lediglich die landwirtschaftlich genutzten Flächen betrifft. „Als Tierhalter von Weidetieren trägt man die Verantwortung, dass sie auf der Weide bleiben“, meldete sich Helmut Blauth zu Wort. Sein Hinweis bezog sich auf das Rindvieh vom Gut Dauelsberg, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet grast. „Der Gesetzgeber überlässt Tierhaltern die Wahl zwischen Stacheldraht, wie aktuell im Einsatz, und Glattdraht, durch den dann jedoch mindestens 20.000 Volt Strom fließ. Je Draht, bei minimum vier Drähten“, erläuterte Blauth. Stacheldrahtzäune dürfe man dagegen nicht unter Strom setzen.

Statt der Zäune lieber Wassergräben?

Prof. Dr.-Ing. Gerd Turowski, beratendes Mitglied des Ausschusses und Mitglied beim Naturschutzbund schlug als Alternative vor, alte Grabensysteme zur Abgrenzung der Weiden wieder in Betrieb zu nehmen. „Wenn die Stadt Delmenhorst für ihre verpachteten Grundstücke Sonderwünsche hat, muss sie die Kosten übernehmen. Der Austausch der vorhandenen Zäune ist sehr kostspielig“, gab Blauth zu bedenken.

Aufgrund von Beratungsbedarf stellet die SPD den Tagesordnungspunkt zurück. Von Seiten der Stadtverwaltung kam noch der Hinweis, dass man auf Wunsch der Politik bei neuen Pachtverträgen das Verbot berücksichtigen könne, man jedoch bei bestehenden Pachtverträgen darauf verzichten würde.

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