Die Landesregierung will schnelleren Windenergieausbau auf den Weg bringen und stellt den neuen Gesetzesentwurf vor. Foto: Pixabay
Klimaschutz

Mehr grüner Strom bis 2035

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Niedersachen soll in zwölf Jahren 35 Gigawatt jährlich durch Windenergie generieren

Derzeit schaffen es die Windenergieanlagen in Niedersachen, zwölf Gigawatt (GW) pro Jahr zu generieren. Um das auf 35 GW pro Jahr zu steigern, könnte sich das Land mit dem neuen Windflächenbedarfsgesetz dazu verpflichten, pro Tag eine neue Anlage zu installieren, um das Ziel bis 2035 zu erreichen. Dafür müssen bis 2026 alle potenziellen Flächen gekennzeichnet sein. Gleichzeitig soll auch das Niedersächsische Raumordnungsgesetz angepasst werden.

Niedersachsen ist derzeit Windenergieland Nummer Eins

„Wir wollen den Planungsträgern klare und verbindliche Leitlinien vorgeben“, so Niedersachsens Umwelt-, Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren zu erleichtern und den Windenergieausbau zu beschleunigen. Diese Landesregierung hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Niedersachsen soll Windenergieland Nr. 1 bleiben.“

Mit dem Windflächenbedarfsgesetz des Bundes müsste Niedersachen 2,2 Prozent seiner Fläche für die grüne Energie ausweisen. Dabei spielen die Regionalplanungsträger eine große Rolle, denn sie sind für die Kennzeichnung zuständig und sollen dazu beitragen, dass keine Kommune überfordert wird und das Vorhaben ungerecht auf diese verteilt wird. Insgesamt gäbe es laut Berechnungen einer Potentialstudie 6,2 Prozent geeignete Flächen. Die gilt es, bis 2026 entsprechend der 2,2-Prozent-Marke auszuweisen.

Anreize für Kommunen und Bürger

Doch nicht nur die Steigerung von erneuerbaren Energien für die Erreichung des Klimaziels stehen im Vordergrund. Für die Kommunen sowie deren Bürger und Bürgerinnen soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden.

„Die Menschen im ländlichen Raum sollen auch finanziell vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren“, verspricht der Umweltminister.
Die Anlagenbetreiber sind zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde verpflichtet, die sie an die Kommunen auszahlen müssen. Weiter wird in dem Artikelgesetz geregelt, dass Kommunen, die mehr als ein Megawatt erzeugen, eine fortlaufende Zahlung erhalten. Diese Einnahmen sollen dann wiederum in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen. Jene Investitionen müssen jährlich transparent veröffentlicht werden.
„Niedersachsens ländliche Räume leisten viel für die klimaneutrale Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien. Daher ist es nur fair, wenn die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt davon profitieren können“, schließt Meyer ab.

Die Verbände und Organisationen haben jetzt drei Wochen Zeit für ihre Stellungnahmen. Dann befasst sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf und gibt ihn an den Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

 

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