schwarzfahrer bsag flach 70prozent Schwarzfahrer anzeigen: Gerechtigkeit für zahlende Kunden oder wirklich arme Fahrgäste. Foto: Marcus Schmidt
Pro & Contra

Soll die BSAG Schwarzfahrer weiter anzeigen?

Von
So unterschiedlich sehen es zwei Abgeordnete von der CDU und der Linken in Bürgerschaft

Pro

Michael Jonitz
CDU, Sprecher für Mobilität der Bürgerschaftsfraktion

PUC SCHWARZFAHRER JONITZ

Foto: CDU Bremen

Ja! Alles andere ist ein Irrweg. Denn der ehrliche Fahrgast zahlt – der unehrliche lacht. Und spart. Fair? Nein. Solidarisch? Schon gar nicht. So zerstört man das Fundament eines öffentlichen Nahverkehrs: Vertrauen. Wenn der Eindruck entsteht, dass Schwarzfahren ein Kavaliersdelikt ist, dann macht es bald jeder. Die Rechnung zahlt am Ende ganz Bremen.
Denn das Defizit der BSAG wächst, die Investitionen schrumpfen. Wichtige Projekte, wie mehr Busse, dichtere Takte oder seniorenfreundliche Angebote, bleiben liegen, weil die Mittel fehlen. Und das, weil man meint, ausgerechnet bei der Gerechtigkeit sparen zu müssen. Natürlich kostet die Anzeige Aufwand. Natürlich zahlen nicht alle. Aber: Die Strafanzeige wirkt. Sie schreckt ab, sie zeigt Konsequenz. Und die 60 Euro Strafgeld? Für notorische Schwarzfahrer kaum mehr als ein Risiko, das sich für sie rechnet.
Wer nicht bestraft, belohnt dieses Verhalten.

Contra

Tim Sültenfuß
Die Linke, Sprecher der Bürgerschaftsfraktion für Recht/Justiz und Verkehr

PUC SCHWARZFAHRER SÜLTENFUSS

Foto: Die Linke Bremen

Beim Paragraph 265a Strafgesetzbuch handelt es sich um ein Armutsdelikt, da die Täterinnen und Täter in aller Regel schlicht zu arm sind, um sich ein Ticket zu kaufen. Er sollte deshalb abgeschafft werden. Wenn Menschen den ÖPNV nutzen, ohne ein Ticket zu kaufen, dann handelt es sich im Kern um einen zivilrechtlichen und nicht um einen strafrechtlichen Konflikt, der auch auf zivilrechtlicher Ebene gelöst werden sollte. Wenn ich meine Handyrechnung nicht bezahle, komme ich dafür schließlich auch nicht vors Strafgericht. Der Anspruch der Verkehrsbetriebe auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts kann gegenüber zahlungsfähigen Personen, die über Vermögen oberhalb der Pfändungsfreigrenze verfügen, auch mit allen Mitteln des Zwangsvollstreckungsrecht durchgesetzt werden. Arme Menschen, die nicht in der Lage sind, eine Geldstrafe zu bezahlen, dafür ins Gefängnis zu stecken, ist sozial ungerecht und kostet den Staat mehr Geld, als das es irgendjemandem nützt.

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